Neubau Max-Planck-Realschule - GW 45 Sanitärinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: SBK-2023-0035
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Krozingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-krozingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Max-Planck-Realschule - GW 45 Sanitärinstallationen
GW 45 Sanitärinstallationen
Südring 9 / Schwimmbadstraße - 79189 Bad Krozingen
Neubau Max-Planck-Realschule
GW 45 Sanitärinstallationen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir bitten um das Ausfüllen der Eigenerklärung KEV 179, AngErg Eignung
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Umsatz des Unternehmens (3 abgeschlossene Geschäftsjahre)
Auflistung und kurze Beschreibung von mindestens 3 Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bad KrozingenBasler Straße 3079189 Bad KrozingenDeutschland
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können nur bis zum 10.07.2023 10:00 Uhr eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.