Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Verbau/Aushub/Bodengrundverbesserung Gebäude ZG Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2023-0053
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrakn.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Verbau/Aushub/Bodengrundverbesserung Gebäude ZG
Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Verbau/Aushub/Bodengrundverbesserung Gebäude ZG
Pestalozzistraße 2, 78467 Konstanz
Verbau, Baugrube, Bodengrundverbesserung bestehend aus:
VERBAUARBEITEN
- VORBEREITENDE MASSNAHMEN
- BOHRARBEITEN
- ANKERARBEITEN
- SONSTIGE ARBEITEN
BAUGRUBENAUSHUB
- VORBEREITENDE / BEGLEITENDE MASSNAHMEN
- ABBRUCHARBEITEN
- AUSHUB BAUGRUBE
- ABFUHR / ENTSORGUNG
BAUGRUNDVERBESSERUNG
- VORBEREITENDE MASSNAHMEN
- BOHRARBEITEN
ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN
- ALLGEMEINE DOKUMENTATION
- DGNB-, NBBW- und C2C DOKUMENTATION
- STILLSTANDSZEITEN
- STUNDENLOHNARBEITEN
Hauptmassen:
- Verbau:
Ortbetonbohrpfahlwand Ø 750 mm ca. 1.750 m
Verpressanker 420 kN ca. 1.100 m
- Baugrubenaushub:
Abbrucharbeiten Pfähle ca. 75 m
Aushub Baugrube ca. 10.000 m³
Abfuhr / Entsorgung ca. 20.000 to
- Baugrundverbesserung:
unbewehrte Betonsäulen Ø 500 mm ca. 1.500 m
Mindestanforderungen an Nebenangebote für Verbauarbeiten:
- Die vom AG vorgegebenen Verbaugeometrien sind einzuhalten (Schnitt-/Grundriss).
- Ausreichend hohe Systemsteifigkeit der Baugrubensicherung, um Erd- und Wasserdruck in anstehenden Weichböden verformungsarm aufnehmen zu können
- Auf ganzer Höhe wandartige wirkende Baugrubensicherung
- Bodenförderung nur im Schutze einer verrohrten Bohrung
- Es sind erschütterungsarme Verfahren für das Einbringen der Baugrubensicherung zu wählen.
- Folgende Toleranzen sind bei der Herstellung vom Verbau einzuhalten:
-- Abweichung am Kopf +/- 2 cm
-- Abweichung von der Lotrechten max. 0,5 % bezogen auf Gesamtlänge
- Die Baugrube ist wasserdicht herzustellen. Als Obergrenze für die Dichtigkeit der Baugrubenumfassungswände ist ein Wert von 3 l/s pro 1000 m2 benetzte Fläche einzuhalten.
- Zur Abgrenzung des horizontalen Grundwasserstroms müssen sämtliche Baugrubenwände in die tertiären Ton- und Schluffformationen einbinden.
- Bei der Ausführung der Baumaßnahme ist auf den vorhandenen Baumbestand besonders Rücksicht zu nehmen. Im Schutzbereich der Bäume dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Die Arbeiten sind unter größter Schonung des Wurzelwerkes durchzuführen.
- Zur Lärmreduzierung sind entsprechende moderne Geräte (nicht älter als 5 Jahre) und Ausrüstung zu verwenden.
- Es wird von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Tags 60 dB) ausgegangen.
- Auch aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind Rammverfahren nicht zugelassen.
- Für die Ausführung von Ankerarbeiten ist die DIN EN 1537 - Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Verpressanker zu beachten sowie weitere mitgeltende Normen und Richtlinien.
- Es dürfen nur Ankersysteme verwendet werden, für die eine Zulassung des Instituts für Bautechnik vorliegt.
- Die Verpressanker werden als Kurzzeitanker (Temporäranker) ausgebildet.
- Für das Verpressgut sind chromatreduzierte Bindemittel (z.B. chromatarme Zemente gem. TRGS 613) zu verwenden.
- Eventuell angetroffene Bohrhindernisse müssen im erschütterungsfreien Drehbohrverfahren durchfahren werden. Eine Beseitigung mittels Schlagbohrung oder ähnlichem ist nicht gestattet.
- Als Bohrtoleranz für die Herstellung sämtlicher Anker sind max. 1 % der planmäßigen Ankerneigung einzuhalten.
- Die Anforderungen zur DGNB-Gold-Zertifizierung sowie zum nachhaltigen Bauen Baden-Württemberg (NBBW) aus dem Anhang (LV-Vorbemerkungen C2C, DGNB, NBBW) sind zwingend zu beachten.
- Für die Ausführung der Leistungen ist zwingend der Anhang "LV-Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit und Cradle to Cradle®" zu beachten.
- Die vom AG vorgegebene Ausführungsfrist für die Gesamtleistung vom Leistungsverzeichnis ist einzuhalten.
Anforderungen an die Einreichung von Nebenangeboten:
- Ein Nebenangebot ist als gesonderte Anlage und als Nebenangebot gekennzeichnet einzureichen.
- Ein Nebenangebot ist nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben. Hierzu sind mindestens folgende Angaben mit der Angebotsabgabe erforderlich:
-- Beschreibung der technischen Ausführung mit Bezug auf die zugrundeliegenden Regelwerke.
-- Beschreibungen der Abweichungen vom Amtsentwurf.
-- Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung zum Amtsentwurf.
-- Ein Nebenangebot ist, soweit Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflusst werden (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.
Mindestanforderungen an Nebenangebote für die Bodenverbesserung:
- Ausführung im Vollverdrängerverfahren ohne Bodenförderung
- Erschütterungsarme Einbringung der Bodenverbesserung
- Wirkung der Bodenverbesserung durch Kombination aus vertikalen rasterhaften Tragelemente und horizontaler Tragschicht.
- Zur Lärmreduzierung sind entsprechende moderne Geräte (nicht älter als 5 Jahre) und Ausrüstung zu verwenden. Es wird von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Tags 60 dB) ausgegangen.
- Auch aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind Rammverfahren nicht zugelassen.
- Die Anforderungen zur DGNB-Gold-Zertifizierung sowie zum nachhaltigen Bauen Baden-Württemberg (NBBW) aus dem Anhang (LV-Vorbemerkungen C2C, DGNB, NBBW) sind zwingend zu beachten.
- Für die Ausführung der Leistungen ist zwingend der Anhang "LV-Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit und Cradle to Cradle®" zu beachten.
- Die vom AG vorgegebene Ausführungsfrist für die Gesamtleistung vom Leistungsverzeichnis ist einzuhalten.
Anforderungen an die Einreichung von Nebenangeboten:
- Ein Nebenangebot ist als gesonderte Anlage und als Nebenangebot gekennzeichnet einzureichen.
- Ein Nebenangebot ist nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben. Hierzu sind mindestens folgende Angaben mit der Angebotsabgabe erforderlich:
--Beschreibung der technischen Ausführung mit Bezug auf die zugrundeliegenden Regelwerke.
-- Beschreibungen der Abweichungen vom Amtsentwurf.
-- Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung zum Amtsentwurf.
-- Ein Nebenangebot ist, soweit Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflusst werden (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)
Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren)
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nachArtikel 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 vorliegen (RUS-Sanktionen)
1. Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr.3 a) VOB/A
2. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilung) bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A vorliegen (hinsichtlich schwerer Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)
- Als Sicherheiten wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme gefordert.
- Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Vorschriften der VOB/B
- Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
- Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben.
- Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
- Zu den angegebene Vertragslaufzeiten bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung in den Beschreibungen zu den einzelnen Losen: Es handelt sich um voraussichtliche Ausführungstermine.Vertragstermine werden in den Verträgen festgelegt.
Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter I.3 Kommunikation dieser Bekanntmachung aufgeführt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.