Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Systemtrennwände Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6443EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Systemtrennwände
Vergeben werden Leistungen im Gewerk "Systemtrennwände" für den Neubau der Sekundarstufe II mit Sporthalle der inklusiven Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld, Brackwede.
Die beiden Baukörper haben einen Bruttorauminhalt von ca. 31.800 m3. Das dreigeschossige Schulgebäude wird als Stahlbetonskelettbau, die zweigeschossige Sporthalle in Betonfertigteilbauweise mit einem Trapezblechdach, in Hanglage ohne Unterkellerung ausgeführt.
Die Leistungen umfassen im Groben:
geschlossene Systemtrennwände als Vollwand mit Türelementen, echtholzfunierbeschichtet, ca. 685 m2,
Glaswände im System der Vollwand, im Umfang von ca. 200 m2,
sowie Vorsatzschalen vor bauseitigen Leicht- und Massivbauwänden im Umfang von ca. 410 m2.
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
Vergeben werden Leistungen im Gewerk "Systemtrennwände" für den Neubau der Sekundarstufe II mit Sporthalle der inklusiven Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld, Brackwede.
Die beiden Baukörper haben einen Bruttorauminhalt von ca. 31.800 m3. Das dreigeschossige Schulgebäude wird als Stahlbetonskelettbau, die zweigeschossige Sporthalle in Betonfertigteilbauweise mit einem Trapezblechdach, in Hanglage ohne Unterkellerung ausgeführt.
Die Leistungen umfassen im Groben:
geschlossene Systemtrennwände als Vollwand mit Türelementen, echtholzfunierbeschichtet, ca. 685 m2,
Glaswände im System der Vollwand, im Umfang von ca. 200 m2,
sowie Vorsatzschalen vor bauseitigen Leicht- und Massivbauwänden im Umfang von ca. 410 m2.
Stoffpreisgleitklausel:
Es wird eine Stoffpreisgleitklausel für ausgewählte Baustoffe vereinbart.
Das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 225a (VHB - Bund) ist vom Bieter, dort wo Angaben verlangt sind (Spalte 4), ausfüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Fehlende Angaben in dem Formblatt 225a werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Systemtrennwände
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lindner-group.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal "Vergabe - Westfalen" nach den Bestimmungen der VOB durch. Die Unterlagen zur Angebotserstellung können ausschließlich elektronisch abgefordert und Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLRR9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind