EKO/ Bauvorhaben Umbau und Erweiterungsbau Haus F – Elektrotechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 440.4 F1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eko.de
Abschnitt II: Gegenstand
EKO/ Bauvorhaben Umbau und Erweiterungsbau Haus F – Elektrotechnische Anlagen
Die Evangelische Krankenhaus Oberhausen GmbH (EKO) ist ein Akutkrankenhaus mit 452 Betten in Trä-gerschaft der ATEGRIS. Gut 1.000 Mitarbeiter versorgen jährlich über 20.000 stationäre und 50.000 am-bulante Patienten. Das Haus deckt mit 13 Fachkliniken, vier Instituten und fünf zertifizierten Zentren und dem SPZ nahezu das komplette Spektrum modernster Medizin und Pflege ab und gewährleistet damit die gesamte Versorgung aus einer Hand. Zur Modernisierung ihrer Versorgungsinfrastruktur beabsichtigt die EKO auf dem Gelände Virchowstraße 20 in 46047 Oberhausen die bauliche Erweiterung und den Umbau der Kinderklinik Haus F. Gegenstand der Ausschreibung sind die Demontage von 2 Bestandsförderanlagen und die Neuer-richtung eines Bettenaufzuges für den Erweiterungsbau Haus F.
Das Gebäude F auf dem Gelände des EKO beinhaltet eine Kinderklinik. Das Bauvorhaben betrifft die bauliche Erweiterung und den Umbau des Gebäudes F.
Die hier vorliegende Vergabeeinheit beinhaltet die Elektroinstallation der Ebene F1 des Flügel B vom Bauteil F. Dieser wird umgehend beginnen und bis März 2024 fertiggestellt.
Das Leistungsverzeichnis enthält ALLE für diese Sanierung erforderlichen elektrischen Anlagen mit Aus-nahme der Lichtruf und Brandmeldeanlagen. Hierbei sind Teile von Stationen im laufenden Betrieb an-zupassen, Strangsanierungen elektrisch zu begleiten. Sodann werden Zentrallen aller Art angepasst und teilweise neu erstellt.
Die elektrische Anlage enthält die komplette, krankenhausübliche Elektroinstallation und in kleinen Teilen dessen IT-Schutzmaßnahme. Sodann sind alle erforderlichen Fernmeldeanlagen und die Verka-belung für Brandmelde und Lichtruf enthalten. Vielfach ist auf die technischen Belange des Bestandes Rücksicht zu nehmen und durch Verwendung von vorhandenen Herstellern zu ergänzen bzw. zu er-neuern.
Neben den erforderlichen Anpassungen an den Bestand ist die komplette Energieeinspeisung, incl. GHV, die Verteilung und Verkabelung Bestandteil des Bauvorhabens. Beleuchtungskörper werden dem heutigem Standard LED angepasst. Die krankenhausübliche Fernmeldetechnik ist mit VOIP, EDV und kleineren Anlagenteilen komplett enthalten.
Nähere Informationen sind Vergabeunterlagen, insb. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EKO/ Bauvorhaben Umbau und Erweiterungsbau Haus F – Elektrotechnische Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhal-tenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unbe-rührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer