Nachhaltigkeitsforschung und Offene Labore Referenznummer der Bekanntmachung: 20230145
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.folkwang-uni.de/
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bakertilly.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachhaltigkeitsforschung und Offene Labore
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist es, als wissenschaftlicher Impulsgeber zu fungieren, indem Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitsforschung bereitgestellt sowie Transferprozess aktiv unterstützt werden, auch durch Ermöglichung einer Nutzung von Labor-Infrastrukturen zur angewandten nachhaltigen Materialforschung (z.B. in Form von mikrobiologischen Prozessen) in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.
Folkwang Universität der Künste Klemensborn 39 45239 Essen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist eine Kooperation mit einem Dienstleister, der im Transferprozess des Projektes die Aufgabe des wissenschaftlichen Impulsgebers übernimmt, indem er Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitsforschung bereitstellt und deren Transferprozess aktiv unterstützt. Diese Leistungen bestehen zum einen aus der Einbringung von Erkenntnissen aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Forschungsgebieten und - eng verknüpft damit - zum anderen aus der persönlichen Mitarbeit eines (drei- bis fünfköpfigen) Beratungsteams. Eine weitere Leistung, die durch den Auftragnehmer zu erbringen ist, ist die Ermöglichung einer Nutzung von Labor-Infrastrukturen zur angewandten nachhaltigen Materialforschung (z.B. in Form von mikrobiologischen Prozessen) in den Räumlichkeiten der Institutionen selbst.
Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Personentagen bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro brutto über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (einschließlich aller Verlängerungsoptionen). Dieser Betrag entspricht zugleich dem geschätzten Abnahmewert. Eine Mindestabrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum Ablauf des Jahres 2023. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der Auftraggeberin gekündigt wird, höchstens aber bis zum Ablauf des Jahres 2027 (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung endet auch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, soweit die in § 3 Absatz 4 angeführten Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die Verlängerungsoptionen tragen dem im Zuwendungsbescheid gegenüber der Auftraggeberin festgesetzten Durchführungszeitraum Rechnung.
1. Die Auftraggeberin weist die Auftragnehmerin darauf hin, dass das Transferprojekt "Sustainability by Design" aus öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Auftraggeberin hat die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hin-weise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) zu beachten.
2. Vor diesem Hintergrund gelten die Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023, die Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)) im Rechtsverhältnis der Auftraggeberin zur Auftragnehmerin entsprechend, soweit nicht diese Rahmenvereinbarung ausdrücklich Abweichungen regelt und diese Abweichungen mit den genannten zuwendungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind.
3. Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin im Rahmen der ihr übertragenen Einzelaufträge stets so zu stellen, dass die Auftraggeberin ihre fördermittelrechtlichen Verpflichtungen aus Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023 erfüllen kann. Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist stets im Sinne dieser Verpflichtungen auszulegen.
4. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der Auftraggeberin auf Bieterfragen
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin
e) Anlage 04: Soweit relevant: (Projekt-) Terminplan gemäß § 2 Absatz 2
f) Anlage 05: Preisblatt
g) Anlage 06: Zuwendungsbescheid der Forschungszentrum Jülich GmbH vom 15.11.2023
h) Anlage 07: Hinweise für Zahlungsempfänger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
i) Anlage 08: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)
j) Anlage 09: Soweit relevant: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
k) Anlage 10: Soweit relevant: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
l) Anlage 11: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
m) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
m) Anlage 13: Vertragsbedingungen des Landes NRW
n) Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber sowie Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung in dem nachstehenden Feld der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Er-bringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben zwingend zur Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen finden insoweit nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung in dem nachstehenden Feld der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aus-sagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Die Referenzen werden nur dann als geeignet an-erkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:
Für eine Referenz:
(1.) Projekt zur Nachhaltigkeitsforschung und/oder Materialforschung, wobei Designpraxis in der Funktion als Medium, Übersetzer oder Ermöglicher eingesetzt wurde
(2.) über mindestens 12 zeitlich zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023
(3.) mit einem Umsatzvolumen von mindestens netto 100.000 EUR im Zeitraum vom 15.06.2020 bis zum 15.06.2023.
Für zwei weitere Referenzen
(1.) Projekt zur Nachhaltigkeitsforschung und/oder Materialforschung, wobei Designpraxis in der Funktion als Medium, Übersetzer oder Ermöglicher eingesetzt wurde
Bitte beachten Sie:
Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt; Nachforderungen finden insoweit nicht statt.
1. Es bestehen folgende Muss-Bedingungen an die Qualifikation (Ausbildung) des zum Einsatz kommenden Teams:
- Alle Teammitglieder haben einen Hochschulabschluss oder nach dem mitgliedsstaatlichen Recht vergleichbar
- Es kommt ein interdisziplinäres Team zum Einsatz
2. Es bestehen folgende Muss-Bedingungen an die Erfahrung (Berufspraxis) des zum Einsatz kommenden Teams:
- 3 Jahre Berufserfahrung in dem in den Referenzen geforderten Themenfeld
3. Die Auftragnehmerin ist dazu verpflichtet, bei der Erfüllung der Rahmenvereinbarung nur solche Personen einzusetzen, die über die von ihr in der Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin zu gesagte Qualifikation und Erfahrung verfügen. Sie weist der Auftraggeberin diese Qualifikation und Erfahrung auf Verlangen nach. Auch die Größe und die Zusammensetzung des von der Auftragnehmerin einzusetzenden Teams ergeben sich aus der Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 521 EU und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 522 EU abzugeben.
2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 523 EU abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY45DSTW
Ort: Köln
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.