Erweiterung 4. Gesamtschule Uerdingen, Lübecker Weg 56, 47829 Krefeld - Totalunternehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZGM-6030-plu-101
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung 4. Gesamtschule Uerdingen, Lübecker Weg 56, 47829 Krefeld - Totalunternehmer
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Erweiterungsbau an eine Bestandsschule.
Erweiterung 4. Gesamtschule Uerdingen Lübecker Weg 56 47829 Krefeld
Die Stadt Krefeld plant, an der Bestandsschule Lübecker Weg 56 in Krefeld- Uerdingen einen Erweiterungsbau schlüsselfertig errichten zu lassen.
Das Schulgrundstück liegt im Osten von Krefeld und ist über die Bundesstraße B288 oder über Autobahn A57 sowohl von der Ausfahrt Krefeld- Gartenstadt als auch Krefeld- Zentrum zu erreichen.
Das Baufeld liegt inmitten eines Wohngebietes. Die Baumaßnahme findet während laufendem Schulbetrieb statt. Die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm sind entsprechend zu beachten. Der Immissionsrichtwert darf tagsüber 50 dB (A) nicht überschreiten. Die Ruhezeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr ist zwingend einzuhalten.
Vom Bieter soll ein Erweiterungsbau an den vorhandenen Bestandsbau nach den beiliegenden Planvorgaben individuell z.B, in Massivbauweise oder als Holzrahmenbau geplant und schlüsselfertig realisiert werden.
Die vorgegebenen Raumgrößen sind zwingende Mindestmaße und dürfen nicht unterschritten werden.
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten unter anderem:
- Errichtung des Erweiterungsbaus in freiwählbarer Bauweise
- Einreichen des Bauantrages
- Erstellung der Ausführungsplanung Hochbau und TGA
- Erstellung der Außenanlagenplanung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (s. Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. (s. Ziffer 2.2 des Angebotes)
- dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten (s. Ziffer 2.3 des Angebotes)
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Nachweise und Erklärungen:
Entsprechend der Anlagen 01_01 LW Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, 02_01 LW Angebot EU; 01_04 LW Auflistung geforderter Nachweise und Erklärungen Angebot
Nach Abschluss des Vertrages übergibt der AN dem AG als Sicherheit für die vertragsgemäße, insbesondere fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Bank, Kreditversicherung oder öffentlichen Sparkasse i. H. v. 5 % des vereinbarten Nettopauschalfestpreises gem. Ziff. 6.1.
Der AN verpflichtet sich, nach Abnahme seiner Leistungen dem AG eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Bank, Kreditversicherung oder öffentlichen Sparkasse i. H. v. 3 % der Nettoschlussrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche zu überreichen.
Sonstiges:
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DC2Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de