Projekt BIENE@NRW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt [gelöscht]
Ausgeschrieben werden die benötigten Leistungen für einen Einsatz des neuen Erhebungsprogrammes BIENE in der Softwareumgebung in NRW, nicht aber die Erstellung des Produktes BIENE selbst. Dennoch müssen insbesondere für Migration und Einbindung Migrationsprogramme und Schnittstellenadapter, also neue Software, erstellt werden.
Umsetzung (PL, Anforderungsmanagement, technisches Chefdesignment, Migration, Umsysteme, Unterstützung Begleitung)
Gegenstand des Loses 1 ist die Implementierung des Programmsystems BIENE in NRW. Dies beinhaltet unter anderem insbesondere die notwendige vorgeschaltete Voranalysephase.
Hier sind die Themen Migration der Altdaten in das neue System (Datenbank) und die Anpassungen der bestehenden Systeme in NRW (Umsysteme) zu nennen, die vor Einführung von [gelöscht] umgesetzt sein müssen.
Geplante Bestandteile des Projektes sind also:
• Fachwissen: die Weiterführung der Konzeption (u.a. Fachkonzeption und UML-Modellierung)
• Migration: eine Überführung der Bestandsdaten/Altdaten in das neue System (BIENE-Datenbank)
• Umsysteme: Anpassungen der beteiligten Umsysteme (Adapter, Weichen) für die Einführung von BIENE in die bestehende Verfahrenslandschaft in NRW
• Zugehöriges Projektmanagement
• Betriebsunterstützung
Die Einführung (Pilotierung/Rollout) vom Gesamtprojekt BIENE selbst ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Hierfür wird ein separates Projekt aufgesetzt.
Die Höchstabrufmenge ergibt sich aus dem Preisblatt.
Qualitätssicherung (Test)
Für den Aufbau eines Testteams im RZF (Bereich GB3) wird noch Unterstützung von externen Dienstleistenden benötigt, damit der zeitlich benötigte Vorlauf für den Aufbau des Testteams durch eine testbegleitende Umsetzung kompensiert wird.
Die Tätigkeiten beziehen sich auf die Qualitätssicherung bzw. verschiedene Testthemen.
Die Höchstabrufmenge ergibt sich aus dem Preisblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung (PL, Anforderungsmanagement, technisches Chefdesignment, Migration, Umsysteme, Unterstützung Begleitung)
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Qualitätssicherung (Test)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Mit dem Teilnahmewettbewerb wird eine Kurzversion der Leistungsbeschreibung ohne Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Langversion wird im Bieterwettbewerb samt Anlagen an die geeigneten Bieter übermittelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.
De/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland