Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg (Gebäude 2): Elektroinstallation 2. + 3. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-056/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 4
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5231625022
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horn-badmeinberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg (Gebäude 2): Elektroinstallation 2. + 3. Bauabschnitt
Im Gebäude der Sekundarschule II im Schulzentrum Horn-Bad Meinberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Gebäude der Sekundarschule II im Schulzentrum Horn-Bad Meinbergsind in 2023 und 2024 folgende Baumaßnahmen geplant :Schadstoffsanierung in den Bauteilen 2 und 3.Austausch alter Beleuchtungskörper gegen LED-Leuchten, Ersatz der vorhandenen, abgängigen ELT-UV´s (3 Stk in BT 2+3), Ergänzung der UV-OG Ost und der UV-EG West durch zusätzliche Gehäuse mit KNX-Einbauten für Jalousie -und Fenstersteuerung. Erweiterung des Datennetzes, Erweiterung und Anpassung derBrandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungs-und Durchsageanlage. Erneuerung der Veranstaltungstechnik für die Aula (BT3). Das Obergeschoss des 2.BA ist bereits neuwertig ausgestattet. Auch in der Aula im 3.BA wurden teilweisebereits neuwertige Komponenten verbaut. Neuwertige Elektrokomponenten sind zudemontieren, sachgerecht zu lagern und wiederzuverwenden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.