Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für drei Einsatzleitwagen der Feuerwehr der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für drei Einsatzleitwagen der Feuerwehr der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für drei Einsatzleitwagen europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus der DIN SPEC 14507-2, dieser Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern. Die zulässigen Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung oder den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Lieferung der Beladung zur Ausstattung der Einsatzleitwagen gemäß des Leistungsverzeichnisses.
Die Beladung ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
Die Abnahme erfolgt am Ort des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer stimmt sich vor Auslieferung mit dem Auftraggeber ab.
Die Kosten für die geforderten Unterlagen/Datenträger in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Unterlagen/Datenträger sind bei Übergabe der Geräte/Produkte an den Auftraggeber in 1-facher Ausfertigung jeweils in deutscher Sprache zu liefern:
- Bedienungsanleitungen, Garantiekarten etc.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 24.07.2023 (frühester Anliefertermin für die Beladung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 24.11.2023 (spätester Anlieferungstermin für die Beladung) definiert.
Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 30/2023 bis spätestens Kalenderwoche 47/2023 vorgesehen.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens innerhalb des vorab genannten Zeitraumes an den Auftraggeber erfolgen. Eine Abweichung vom angegebenen Zeitfenster führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Eine Bestätigung, dass die Lieferung der Beladung innerhalb des angegebenen Zeitfensters erfolgt, ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielelfeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.carl-henkel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD93F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html