RV KdB Laminiergeräte A3 Referenznummer der Bekanntmachung: 342-2023-0167
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV KdB Laminiergeräte A3
Rahmenvereinbarung für das Kaufhaus des Bundes: Laminiergeräte DIN A3
Laminiergerät für regelmäßiges / häufiges Laminieren
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von Laminiergeräten mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Die geschätzte Abnahmemenge kann um bis zu 10 % überschritten werden.
Los 1 Laminiergeräte für regelmäßiges / häufiges Laminieren bis zur Größe DIN A3
- Mindestabnahmemenge: 0 Stück
- geschätzte Abnahmemenge: 444 Stück
- Maximalbestellmenge: 488 Stück (= geschätzte Abnahmemenge zzgl. 10%)
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin. Die Verlängerung tritt stillschweigend in Kraft, wenn die geschätzte Abnahmemenge drei Monate vor Vertragsende nicht erreicht wurde oder eine der Vertragsparteien nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt hat.
Laminiergerät für gelegentliches Laminieren
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von Laminiergeräten mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Die geschätzte Abnahmemenge kann um bis zu 10 % überschritten werden.
Los 2 Laminiergeräte für gelegentliches Laminieren bis zur Größe DIN A3
- Mindestabnahmemenge: 0 Stück
- geschätzte Abnahmemenge: 537 Stück
- Maximalbestellmenge: 590 Stück (= geschätte Abnahmemenge zzgl. 10%)
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin. Die Verlängerung tritt stillschweigend in Kraft, wenn die geschätzte Abnahmemenge drei Monate vor Vertragsende nicht erreicht wurde oder eine der Vertragsparteien nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Vorliegen einer marktüblichen Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingendenAusschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen beizufügen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- /Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.