Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6522EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Gebäudeautomation
Lieferung und Installation einer mikroprozessorgesteuerten Schalt- und Regelanlage für die Regelung der Heizungs- und Lüftungsanlagen zentral und in den Zonen für den Neubau der Sekundarstufe II und den Neubau der Sporthalle.
Das umfasst:
- Automationsstationen
- Feldgeräte
- Schaltschränke
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
Lieferung und Installation einer mikroprozessorgesteuerten Schalt- und Regelanlage für die Regelung der Heizungs- und Lüftungsanlagen zentral und in den Zonen für den Neubau der Sekundarstufe II und den Neubau der Sporthalle.
Das umfasst:
- Automationsstationen
- Feldgeräte
- Schaltschränke
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernigerode
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38855
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal "Vergabe - Westfalen" nach den Bestimmungen der VOB durch. Die Unterlagen zur Angebotserstellung können ausschließlich elektronisch abgefordert und Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLRRL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind