TSO Klaraschule Bocholt: Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 191/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Abschnitt II: Gegenstand
TSO Klaraschule Bocholt: Estricharbeiten
Bei dem Gesamtbauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Grundschulerweiterung als zweigeschossiges Solitärgebäude, Ludgerusgrundschule - Teilstandort ehem. Klaraschule Kurfürstenstraße 160b in 46399 Bocholt. Das nichtunterkellerte Gebäude wird in konventioneller massiver Bauweise im Erdgeschoss und in Holzmassivbauweise im Obergeschoss errichtet.
Ausgeschriebene Leistung: Wärme- und Ausgleichsdämmungen ohne Trittschalldämmung im EG und OG, Zementestrich als Heizestrich im EG und OG
TSO Klaraschule Kurfürstenstraße 160b 46399 Bocholt
Durchführung von Estricharbeiten
1) Wärme- und Ausgleichsdämmungen ohne Trittschalldämmung im EG und OG
2) Zementestrich als Heizestrich im EG und OG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in der Aufforderung zusammengefasst dargestellt.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen.
A) Referenzen über erbrachte Leistungen in den vergangenen drei Jahren, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang.
B) Erklärung nach § 6d EU-VOB/A welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (> Formular Nachunternehmererklärung). Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen.
Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung desTariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsraum, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46935 Bocholt
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.
Die Submissionsniederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern unverzüglich zugesandt. Dies bedingt eine Anmeldung auf der E-Vergabeplattform in diesem Verfahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 11 VOB/A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de). Das Verfahren wird unter der vorgenannten Bezeichnung auf dem "Vergabemarktplatz" in dem Bereich "Wirtschaft" veröffentlicht. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz und der Baumaßnahme empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Nur über eine Registrierung können Sie daher per E-Mail informiert und ergänzende Dokumente im Projektraum hinterlegt werden.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form über die eingesetzte E-Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de möglich:
Eine Ausfüllhilfe für die Abgabe eines elektronischen Angebotes steht zur Verfügung.
Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYSLRDW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]