Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt Karlsruhe im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: LRAKA-2023-0030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt Karlsruhe im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025
Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt Karlsruhe im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025
Verlängerungsoption um 2 x 1 Jahr
Los 1: Briefsendungen und Einschreiben national
Los 2: Förmliche Zustellung
Los 3: Briefsendungen international
Briefsendungen und Einschreiben national
Losübergreifende Beschreibung: Das Zustellgebiet umfasst die flächendeckende Zustellung im Großraum Karlsruhe, welcher neben dem Stadtgebiet Karlsruhe den Landkreis Karlsruhe umfasst. Ebenso Zustellungen im Gebiet des Bundeslandes Baden-Württemberg, im restlichen Bundesgebiet sowie weltweite Zustellungen. Die prozentuale Verteilung setzt sich in etwa wie folgt zusammen (losübergreifen):
International 0,3 %, Bundesweit 13,0 %, Baden-Württemberg 4,3 %, Zustellbezirke 76xxx, 75xxx und Zustellbezirk 68xxx 82,4 % (davon auf 100% bezogen: 76xxx 85,8 %, 75xxx 12,7 %, 68xxx 1,5 %)
Los 1: Zustellung national
Es wird ein Rahmenvertrag zwischen dem Landratsamt
Karlsruhe und dem Auftragnehmer über die Erbringung von
Postdienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung
geschlossen.
Das jährliche Postaufkommen beträgt ca. 551.000 Briefsendungen (Los 1 - 3), Digitalisierungsprozesse oder gesetzliche Änderungen können zu Veränderungen führen. Bei den Mengenangaben handelt es sich um Schätzungen, die Schwankungen unterliegen können. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen ergibt sich daraus nicht. Diese Mengen schlüsseln sich wie folgt auf:
LOS 1 - Breifsendungen und Einschreiben national
Briefe bis 20 Gramm ca. 423.100 (Länge: 140 mm - 235 mm, Breite: 90 mm - 125 mm, Höhe: bis 5 mm)
Briefe bis 50 Gramm ca. 55.800 (Länge: 100 mm - 235 mm, Breite: 70 mm - 125 mm, Höhe: bis 10 mm)
Briefe bis 500 Gramm ca. 46.700 (Länge: 100 mm - 353 mm, Breite: 70 mm - 250 mm, Höhe: bis 20 mm)
Briefe bis 1.000 Gramm ca. 4.000 (Länge: 100 mm - 353 mm, Breite: 70 mm - 250 mm, Höhe: bis 50 mm)
Einwurf Einschreiben in verschiedenen Grammaturen und Formaten ca. 50
Übergabe Einschreiben in verschiedenen Grammaturen und Formaten ca. 5.700
Übergabe Einschreiben Rückschein in verschiedenen Grammaturen und Formaten ca. 100
Die regionale Aufteilung der Sendungsvolumen entnehmen Sie dem Leistungsverzeichnis.
Die jeweiligen Gewichtsgrenzen und Formate sind im Preisblatt erkennbar.
Die Leistung umfasst die Abholung, Übernahme, Beförderung und Zustellung.
Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag automatisch um ein Jahr. Der Vertrag kann sich höchstens zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Verlängerungsoption um höchstens zweimal ein Jahr: Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag automatisch um ein Jahr. Der Vertrag kann sich höchstens zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Förmliche Zustellung
Losübergreifende Beschreibung: Das Zustellgebiet umfasst die flächendeckende Zustellung im Großraum Karlsruhe, welcher neben dem Stadtgebiet Karlsruhe den Landkreis Karlsruhe umfasst. Ebenso Zustellungen im Gebiet des Bundeslandes Baden-Württemberg, im restlichen Bundesgebiet sowie weltweite Zustellungen. Die prozentuale Verteilung setzt sich in etwa wie folgt zusammen (losübergreifen):
International 0,3 %, Bundesweit 13,0 %, Baden-Württemberg 4,3 %, Zustellbezirke 76xxx, 75xxx und Zustellbezirk 68xxx 82,4 % (davon auf 100% bezogen: 76xxx 85,8 %, 75xxx 12,7 %, 68xxx 1,5 %)
Los 2: Zustellung national
Es wird ein Rahmenvertrag zwischen dem Landratsamt
Karlsruhe und dem Auftragnehmer über die Erbringung von
Postdienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung
geschlossen.
Das jährliche Postaufkommen beträgt ca. 551.000 Briefsendungen (Los 1 - 3), Digitalisierungsprozesse oder gesetzliche Änderungen können zu Veränderungen führen. Bei den Mengenangaben handelt es sich um Schätzungen, die Schwankungen unterliegen können. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen ergibt sich daraus nicht. Diese Mengen schlüsseln sich wie folgt auf:
LOS 2: Förmliche Zustellungen
Postzustellungsaufträge ca. 19.800
Die regionale Aufteilung der Sendungsvolumen entnehmen Sie dem Leistungsverzeichnis.
Die jeweiligen Gewichtsgrenzen und Formate sind im Leistungsverzeichnis erkennbar.
Die Leistung umfasst die Abholung, Übernahme, Beförderung und Zustellung.
Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag automatisch um ein Jahr. Der Vertrag kann sich höchstens zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Verlängerungsoption um höchstens zweimal ein Jahr: Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag automatisch um ein Jahr. Der Vertrag kann sich höchstens zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Briefsendungen international
international
Es wird ein Rahmenvertrag zwischen dem Landratsamt
Karlsruhe und dem Auftragnehmer über die Erbringung von
Postdienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung
geschlossen.
Das jährliche Postaufkommen beträgt ca. 551.000 Briefsendungen (Los 1 - 3), Digitalisierungsprozesse oder gesetzliche Änderungen können zu Veränderungen führen. Bei den Mengenangaben handelt es sich um Schätzungen, die Schwankungen unterliegen können. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen ergibt sich daraus nicht. Diese Mengen schlüsseln sich wie folgt auf:
LOS 3 - Briefsendungen international
Zustellungen international ca. 1.600
Die jeweiligen Gewichtsgrenzen und Formate sind im Leistungsverzeichnis erkennbar.
Die Leistung umfasst die Abholung, Übernahme, Beförderung und Zustellung.
Verlängerungsoption um höchstens zweimal ein Jahr: Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag automatisch um ein Jahr. Der Vertrag kann sich höchstens zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Verlängerungsoption um höchstens zweimal ein Jahr: Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser Vertrag automatisch um ein Jahr. Der Vertrag kann sich höchstens zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Ausgefüllter Eignungs-Fragebogen
(inkl. Erklärung über: Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens mit den
wichtigsten Tätigkeitsbereichen)
- Eigenerklärung zur Eignung (inkl. Erklärung über:
* Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
* Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
* Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft),
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn (Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg)
- Lizenz: Nachweis, dass der Auftragnehmer für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes (§ 5 Postgesetz) lizenzpflichtigen Postdienstleistungen Inhaber der durch die Bundesnetzagentur, Bonn, erforderlichen Lizenzen ist, die Gegenstand dieses Auftrages sind. Dies ist durch eine beglaubigte Kopie der Lizenzurkunde nachzuweisen. Sollten Nachunternehmer und/oder Kooperationspartner an der
Leistungserbringung - über den Grad des Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nach § 5 Abs. 2 Postgesetz hinaus - beteiligt werden, so ist die Lizenz nach § 5 Postgesetz für jeden einzelnen mit einer beglaubigten Kopie der Lizenzurkunde nachzuweisen und dem Angebot beizulegen.
- Entgeltgenehmigung/-en der Bundesnetzagentur:
In Kopie: Gültige und vollständige Entgeltgenehmigung/-en der Bundesnetzagentur für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des /der angebotenen Preise/s.
- Falls Teil des Angebotes:
Kopie der aktuellen Entgeltgenehmigung für die Durchführung von förmlichen Zustellung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gem. § 34 Postgesetz.
Wird ein anderes als das derzeit genehmigte Entgelt angeboten, ist die erforderliche Entgeltgenehmigung erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Sie muss dann spätestens bei Auftragsübernahme vorliegen.
Nichtmarktbeherrschende Unternehmen müssen keine Entgeltgenehmigung vorlegen, wenn PZA Leistungen nicht angeboten werden (§ 19 PostG).
- Erklärung bzgl. der eingesetzten Mitarbeiter: Erklärung des Bieters gegenüber dem Auftraggeber, dass alle von ihm zur Postbeförderung eingesetzten Mitarbeiter eine Erklärung zur Einhaltung des Post- und Sozialgeheimnisses und der Datenschutzbestimmungen unterzeichnet haben.
Der Anbieter hat dem Auftraggeber schriftlich zu erklären, dass alle Mitarbeiter gegenüber dem Anbieter ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben, das keine strafrechtlich relevanten Eintragungen enthielt, und dem Auftragnehmer jetzt
keine Umstände bekannt sind, die einen oder mehrere Mitarbeiter für die ausgeschriebene Leistung ungeeignet erscheinen lassen.
Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des allgemeinen aktuellen Mindestlohns (Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066)) vollumfänglich zu erfüllen (Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn);
auf Verlangen vorzulegen:
- Bestätigung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung Handwerksrolle, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer, oder vergleichbar),
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung (inkl. Erklärung über:
* Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
* ob über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt /eröffnet oder abgelehnt wurde,
* ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
* ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung);
- Bescheinigung oder Kopie der Bescheinigung zum bestehenden Versicherungsschutz in Form einer Betriebs-/ Verkehrshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme:
* für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall 5.000.000 €
* für Bearbeitungsschäden 500.000 €,
auf Verlangen vorzulegen:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- Insolvenzplan, falls dieser rechtskräftig bestätigt wird,
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Betriebs-/Verkehrshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme:
- für Personen-, Sach- und Vermögensschädenpro Schadensfall 5.000.000 €
-für Bearbeitungsschäden 500.000 €
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung (inkl. Erklärung über:
* Angabe von mind. 3 Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
* Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist),
- Angaben zum Anteil sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
- Angabe der Adresse der Niederlassung des Unternehmens im Großraum Karlsruhe. Sofern keine Niederlassung im Großraum Karlsruhe existiert, ist eine ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt wird, erforderlich.
- Schriftliche Erklärung, welche Zustellgebiete durch eigenes Personal, welche durch Kooperationspartner und welche über die Deutsche Post AG erfolgen.
- Angabe des Auftragsanteils (in %) einer Region oder eines jeweiligen Loses, für den der Bieter einen Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu beauftragen beabsichtigt.
- Ausgefüllter Vordruck "Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer Komm EU (D) ErklNachunt".
- Erklärung zu Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit den Besonderheiten des öffentlichen Sektors (z.B. Zustellungs- und Datenschutzbestimmungen).
- Angaben über die Art und Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse der am Prozess "Zustellung" beteiligten Arbeitskräfte.
- Erklärung KMU/Unternehmensdaten
- Eigenerklärung EU-Sanktion
- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 22 LkSG
- Formular für Anbieter zur Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
mindestens 3 Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
- Nachweis, dass der Auftragnehmer für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes (§ 5 Postgesetz) lizenzpflichtigen Postdienstleistungen Inhaber der durch die Bundesnetzagentur, Bonn, erforderlichen Lizenzen ist, die Gegenstand dieses
Auftrages sind. Dies ist durch eine beglaubigte Kopie der Lizenzurkunde nachzuweisen. Sollten Nachunternehmer und/ oder Kooperationspartner an der Leistungserbringung - über den Grad des Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nach § 5 Abs. 2 Postgesetz hinaus - beteiligt werden, so ist die Lizenz nach § 5 Postgesetz für jeden einzelnen mit einer beglaubigten Kopie der Lizenzurkunde nachzuweisen und dem Angebot beizulegen.
- Entgeltgenehmigung/-en der Bundesnetzagentur: Gültige und vollständige Entgeltgenehmigung/-en der Bundesnetzagentur (in Kopie) für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des / der angebotenen Preise/s.
Falls Teil des Angebotes: Kopie der aktuellen Entgeltgenehmigung für die Durchführung von förmlichen Zustellung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gem. § 34 Postgesetz.
Wird ein anderes als das derzeit genehmigte Entgelt angeboten, ist die erforderliche Entgeltgenehmigung erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Sie muss dann spätestens bei Auftragsübernahme vorliegen. Nichtmarktbeherrschende Unternehmen müssen keine Entgeltgenehmigung vorlegen, wenn PZA Leistungen nicht angeboten werden (§ 19 PostG).
- Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG) sowie Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
- A-Kriterien (Abholung, Zustellung, Unzustellbarkeit, Service, Datenschutz, Äußeres Erscheinungsbild, Einhaltung der Ziele des Gesetzes über die Beschaffung suaberer Straßenfahrzeuge/Umweltanforderungen) --> siehe Leistungsbeschreibung 4., Leistungsumfang
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ca. ein halbes Jahr vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. dementsprechend später, falls die Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://
www.vergabe24.de nachgelesen werden. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, auf der oben genannten
Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch
noch kurz vor Ende der Angebotsfrist zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der
ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Fragen, die bis zum 07.07.2023 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert EMails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben EMail- Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von
E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland