Tischlerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-005-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Tischlerarbeiten
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Tischlerarbeiten
.
Lieferung und Einbau von: 2 St. Teeküchen; 27 St. Waschtische/Waschtischverkleidungen; 72 lfm Klassenraumschränke; 19 St. Tablet-Ladeschränke; 120 lfm Garderobenwände; 13 St. Schränke für verschiedene Fachräume; 4 St. Sideboards; 16 St. Computertische (Stehtisch und Standardhöhe); 97 St. Türschilder; 63 St. Folienbeklebung der Schränke
.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischlerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kalkar-Wissel
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47546
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dietischlerei-janssen.de/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DC1Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
.
Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.