Luftreiniger (1446-UP-Luftreiniger) Referenznummer der Bekanntmachung: 1446-UP-Luftreiniger
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Luftreiniger (1446-UP-Luftreiniger)
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilehmer über die Beschaffung von Luftreinigern im Wege eines offenen Verfahrens nach § 14 Abs.1 VgV abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren Grundlaufzeit sowie zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen (nach §21 Abs. 6 VgV).
Der Auftragsgegenstand umfasst Groß- und Kleingeräte je nach entsprechendem Raumvolumen.
Nord
Beschaffung von Luftreinigern für die Region Nord
Ost
Beschaffung von Luftreinigern für die Region Ost
Süd
Beschaffung von Luftreinigern für die Region Süd
West
Beschaffung von Luftreinigern für die Region West
Mitte
Beschaffung von Luftreinigern für die Region Mitte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elchingen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elchingen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elchingen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elchingen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mitte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elchingen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.