ZGS_KiTa_TA (NEU) Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Sprockhövel: Neubau einer Kindertagesstätte - "Fachplanung Technische Ausrüstung"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprockhövel
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprockhoevel.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZGS_KiTa_TA (NEU)
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofs am Rathausplatz 21 in 45549 Sprockhövel. Vorgesehen ist der Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung der Kita mit Außenspielfläche und Pkw-Stellplätzen.
Als Verfahrensart zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüros wird ein offenes Verfahren gem. §15 VgV gewählt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das nachfolgend aufgeführten Leistungsbild:
- "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8.
Ergänzend dazu sind die Richtlinien der VDI 6026 (Ausgabe 08/2022) als Vertragsbestandteil zu beachten.
Rathausplatz/alter Bauhof Rathausplatz 21 45549 Sprockhövel
Die Kindertagesstätte soll für insgesamt 100 Kinder - vier Gruppen á 25 Kinder - errichtet werden.
Durch ein Architekturbüro (jedoch nicht mit dem Neubau beauftragt) wurde ein erstes Konzept zur Geländenutzung inkl. erster Annahmen zur unter Beachtung der gem. B-Plan geltenden Rahmenbedingen realisierbaren BGF erstellt. Entsprechende Informationen sind dieser Angebotsanfrage als Anlage 06 beigefügt. Vorgenannte Unterlagen waren Bestandteil einer Bauvoranfrage von Dezember 2022. Entgegen der Bauvoranfrage ist der Neubau als 2-geschössiges Gebäude mit optionaler Aufstockung zu planen.
Darüber hinaus liegt eine Bedarfsplanung in Form einer Empfehlung zum Raumprogramm vor und ist der Anlage 07 zu entnehmen.
Die Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der TA-Fachplanung.
Die Planungsleistungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen und technischen Anlagen in den Außenanlagen (ab 1 m der Gebäudekante) werden im Leistungsbild Ingenieurbauwerke beauftragt und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die vor beschriebenen Informationen bilden die bisherige Grundlage für die Anfrage der Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung. Der unter Ziff. 1 aufgeführte vorherige Rückbau des ehemaligen Bauhofs ist nicht Projektgegenstand.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in 2 Stufen:
1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 4 (mit Vertragsschluss)
2. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 7 (auf schriftlichen Abruf)
3. Stufe: Leistungsphasen 8 (auf schriftlichen Abruf)
Optionale Leistung: Leistungsphase 9 (schriftlicher Abruf des AG bis zu 6 Wochen nach Baufertigstellung möglich)
Weitere Informationen können dem Vertragsentwurf (Anlage 05) entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):
- Der Nachweis der fachlichen Eignung des Büroinhabers/ Geschäftsführers/Gesellschafters/Führungskraft ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.
- Bei registrierten Personen- und Kapitalgesellschaften sind der Handelsregisterauszug, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis beizufügen. Alle weiteren Bieter haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
- Bankerklärung,
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung.
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 12 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 1.500.000,00 EUR, für Sonstige Schäden 1.000.000,00 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr); Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz "Fachplanung Technische Ausrüstung" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind. 300.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
Technische Eignung:
- Nachweis der technischen Ausrüstung
Berufliche Eignung:
- Nachweis der Eignung des Projektteams
- Nachweis des Personalbestandes
- Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen
Technische Eignung:
- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)
- Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (Kompatibel zu AG)
- Erstellung und Auswertung von Ausschreibungen gem. StLB-Bau und unter Berücksichtigung der Vorgaben des VHB Bund in der aktuellen Fassung
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
Berufliche Eignung:
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung (d. h. übergeordneter Ansprechpartner des Bauherrn für alle Anlagengruppen), der Stellvertretende Projektleitung (d. h. übergeordneter Ansprechpartner des Bauherrn für alle
Anlagengruppen) und der Objektüberwachung (d. h. übergeordneter Ansprechpartner des Bauherrn für alle Anlagengruppen) (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021): Die Qualifikationen des Projektteams ist durch Diplomurkunde/Bachelor-/Masterzeugnis (oder vergleichbar) zu führen,
- Nachweis des Personalbestandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021): Mind. 3 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen).
- Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen (§ 46, Abs. 3 Nr. 1 VgV 2021):
Die berufliche Eignung ist anhand von DREI Referenzen nachzuweisen, die in Summe alle aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Bei Einreichung von weiteren Referenzen wird lediglich eine (den Mindestanforderungen entsprechende) Referenz zur Prüfung der beruflichen Eignung herangezogen. Der Nachweis von weiteren Referenzen ist daher nicht erforderlich. Es wird darum gebeten, die Anzahl auf DREI Referenzen zu beschränken und für diese das Formblatt 06.1 bis 06.3 auszufüllen.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über eine Referenz kumulativ erfüllt sein.
1. Eine Referenz für "Fachplanung Technische Ausrüstung" - ALG 1 bis 3
- Eine vergleichbare Leistung für eine Neubaumaßnahme mit Erbringung von Anlagen-gruppe 1 bis 3 mit einer HZ >= II gem. Anlage 15.2 Objektliste HOAI 2021;
- Eine vergleichbare Leistung mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen im Bereich LPH 1 bis 9;
- Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 410 bis 430) >= 0,5 Mio. EUR brutto.
2. Eine Referenz für "Fachplanung Technische Ausrüstung" - ALG 4 und 5
- Eine vergleichbare Leistung für eine Neubaumaßnahme mit Erbringung von Anlagen-gruppen 4 und 5 mit einer HZ >= II gem. Anlage 15.2 Objektliste HOAI 2021;
- Eine vergleichbare Leistung mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen im Bereich LPH 1 bis 9;
- Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 440 und 450) >= 0,3 Mio. EUR brutto.
3. Eine Referenz für "Fachplanung Technische Ausrüstung" - ALG 8
- Eine vergleichbare Leistung für eine Neubaumaßnahme mit Erbringung von Anlagengruppen 8 mit einer HZ = III gem. Anlage 15.2 Objektliste HOAI 2021;
- Eine vergleichbare Leistung mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen im Bereich LPH 1 bis 9;
- Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 480) >= 0,1 Mio. EUR brutto.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde.
gem. §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Digital über die Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR632L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.