D.LIVE - Objektplanung Umbau Pressezentrum (Lp 5-8) Referenznummer der Bekanntmachung: D.LIVE - OP Pressezentrum (Lp 5-8)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://d-live.de/
Abschnitt II: Gegenstand
D.LIVE - Objektplanung Umbau Pressezentrum (Lp 5-8)
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Grundstück Arena-Straße 1, den Umbau eines Teilbereiches der bestehenden Tiefgarage zu einem Medien- und Pressezentrum zu realisieren. Die Ausführung der Maßnahme wird in Bezug insbesondere auf die Abbruch- und Rohbauarbeiten im Partnering-Modell an einen Generalunternehmer erfolgen, in Hinsicht auf den Ausbau ggf. in Gewerken. Präsenz auf der Baustelle wird erwartet.
Die anrechenbaren Kosten liegen bei 3,6 Mio. Euro (netto).
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit Grundleistungen der Objektplanung der Leistungsphasen 5 bis 8 gem. § 34 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI.
Mit den Leistungen ist unmittelbar nach Zuschlag zu beginnen.
Düsseldorf
siehe Kurzbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Dringender Beschaffungsbedarf, die Leistungen sind unmittelbar nach Zuschlag aufzunehmen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV632Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.