S21 PFA 1.6a Los 3 KIB Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46031
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21 PFA 1.6a Los 3 KIB
S21 PFA 1.6a Los 3 KIB; 20FEI46031
Stuttgart
Zusätzliche Verfüllung STW2.008
Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava" hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2023 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21 PFA 1.6a Los 3 KIB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
AN wurde mit der Montage einer Lärmschutzwand (LSW) auf einer Stützwand beauftragt. Die Montage der LSW ist gleisgebunden ausgeschrieben und vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
AvL 0025 - Der offene Arbeitsraum zwischen einer Stützwand und einem Bestandsbahndamm ist qualifiziert zu verfüllen.
Mit der Verfüllung der offenen Arbeitsräume zwischen Stützwand und Bestandsbahndamm soll die gleisgebundene Baustellenlogistik im Bezug auf die Sperrpausen der DB flexibel gestaltet und damit Werkerfolg bei der Herstellung der Lärmschutzwand sichergestellt werden.