LH2-Tank (liquid hydrogen flight tank)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
LH2-Tank (liquid hydrogen flight tank)
Das DLR wird als Designbehörde für den LH2-Tank von CALLISTO fungieren. Der aktuelle Entwurfs-status des EITH (Equipped and insulated LH2-Tank) hat den PDR-Level überschritten. Damit ist die wichtigste Design-Entscheidung getroffen und in der kommenden Phase geht es um die Fertigstellung des Designs und die Entwicklung in Richtung Herstellbarkeit. Beachten Sie, dass die angenommene Entwurfsphilosophie einen Proto-Flugmodell-Ansatz vorsieht. Daher wird nur eine begrenzte Anzahl von Fertigungstests mit den CFIs zulässig sein.
Der Flüssigwasserstoff-Kampftank für die CALLISTIO-Trägerrakete soll eine Länge von etwa 6000 mm und einen Hauptdurchmesser von 1100 mm haben. Die Tankstruktur, die thermische Isolierung (nur zur Information und nicht Teil der PRD) und die gesamte Ausrüstung werden voraussichtlich eine Endmasse von etwa 200 kg haben. Der LH2-Tank und die tragende Struktur der LH2-Tanksektion der CALLISTO-Rakete sollen aus einer AL2219-Legierung gefertigt werden.
LH2 Tank
Geschätzter Auftragswert: Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des geschätzten Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn das Feld II.2.6) nicht ausgefüllt wird.“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1: Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
A2: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
A3: Versicherungsnachweis (-erklärung)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn für den unter Ziffer III.1.2), Punkt 1 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Versicherungsnachweis oder –erklärung als „Mindestanforderung“ eine Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von:
• 10.000.000 (Zehnmillionen) Euro für Personenschäden,
• 10.000.000 (Zehnmillionen) Euro für Sach- und Vermögensschäden
A6: Nachweis der Schweißauf-sicht nach ISO 14731 oder vergleichbar
A7: Nachweis Ihrer Eignung im Bereich Trägerraketen aus dem Ariane 5, Ariane 6 oder vergleichbare Programme
A8: Nachweis des eingesetzten Personals, das eine gültige Qualifikation nach EN 4179, oder vergleichbar, vorliegt
A9: Angabe der Mitarbeiter, die für die ausgeschriebene Leistung eingeplant sind inkl. ihrer Qualifikationen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).