Maler- und Lackierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-002-GBG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten
Neubau städtische Realschule Geldern;
Gewerk: Maler- und Lackierarbeiten
Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern
Neubau städtische Realschule in Geldern:
Gewerk: Maler- und Lackierarbeiten
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906 m² Deckenspachtelung ausführen, 2220 m² Deckengrundierung ausführen, 521 m² Zellstoff-Vlies an Decke liefern und verkleben, 3550 m Acryl-Dichtstoff an Deckenübergängen ausbilden, 3513 m² Dispersionsanstrich an Decken ausführen, 32 m Stahlestrichwinkel liefern und montieren, 8252 m² Wandspachtelung ausführen, 8843 m² Wandgrundierung ausführen, 500 m Eckschutzschienen liefern und anbringen, 7506 m² Zellstoff-Vlies an Wand liefern und verkleben, 8500 m Acryl-Dichtstoff an Wandübergängen ausbilden, 9835 m² Dispersionsanstrich an Wänden ausführen, 142 Stück Stahlumfassungszargen lackieren, 2 Stück Stahltüren lackieren, 20 m² Stahlflächen lackieren, 110 m Treppengeländer lackieren, 45 m Podestgeländer lackieren, 32 m Estrichwinkel lackieren
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maler- und Lackierarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45701
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wienfort.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DC1S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.