Ausschreibung Erdgaslieferung Stadt Aalen 2024 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003314
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Erdgaslieferung Stadt Aalen 2024 ff.
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg
(Gt-service) schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Erdgas im Auftrag und in
Vollmacht der Stadt Aalen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) an deren
Abnahmestellen mit Lieferbeginn 01.01.2024, 6:00 Uhr im nicht offenen Verfahren aus.
Stadt Aalen
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Aalen. Ca. 6.533 MWh, 3 Jahre feste Vertragslaufzeit, mit Verlängerungsmöglichkeit
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spä¬testens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 15 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen)
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers; Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen; Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresab¬schluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei¬tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri¬gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül¬len können; Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Be¬werber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig¬nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü¬gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt; Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt; Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG; Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Formblatt LTMG; Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gegen Schwarzarbeit gemäß Formblatt Schwarzarbeit; Muster - Eigenerklärung BMWK Sanktionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten,
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wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.