Neubau von 3 Studierendenwohnheime in der Sankt-Martin-Straße - Erschließungsarbeiten – Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 164 - 230
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von 3 Studierendenwohnheime in der Sankt-Martin-Straße - Erschließungsarbeiten – Tiefbau
Bau dreier Wohnheime mit 132 Wohnplätzen in Massivbauweise,
1 Gebäude teilunterkellert,
2 Gebäude ohne Unterkellerung
Sankt-Martin-Straße,
77652 Offenburg
SW-Kanal / RW-Kanal / Elektroarbeiten /
Frischwasser (erdarbeiten) / Ränder für Zufahrtsstraße (öffentlich)
sowie Asphalttragschicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- zahlen von Mindestentgeld und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen für Beschäftige.
Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Nur über subreport
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so hat es die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen.
Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 07.07.2023, 12:00 Uhr.
Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 12.07.2023, 13:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§ 160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]