Beschaffung (Entwicklung, Charakterisierung, Vereinzelung und Lieferung) von rauscharmen Verstärker MMIC
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpifr-bonn.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung (Entwicklung, Charakterisierung, Vereinzelung und Lieferung) von rauscharmen Verstärker MMIC
Beschaffung (Entwicklung, Charakterisierung, Vereinzelung und Lieferung) von rauscharmen Verstärker MMIC
Beschaffung (Entwicklung, Charakterisierung, Vereinzelung und Lieferung) von rauscharmen Verstärker MMIC
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die monolithisch integrierten (MMIC) Mikrowellenverstärker Halbleiter-Chips werden nach unseren Spezifikationen am Fraunhofer IAF spezifisch für den Einsatz in unseren Empfängern hergestellt. Halbleiter-Chips in 50-nm-mHEMT-Technologie dieser Leistungsklasse (laut technischer Spezifikation) für den Einsatz in unserem tiefgekühlten, höchstempfindlichen radioastronomischem Empfänger, sind kommerziell anderweitig nicht verfügbar. Prototypen dieser MMIC wurden zudem in Zuge der Entwicklung durch umfangreiche Tests aufwändig in Haus qualifiziert. Daher sind sie alternativlos für das Projekt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Vergabebekanntmachung erkennbar sind,
müssen innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei
der unter Punkt VI.4.1) genannten Vergabekammer durch einen entsprechenden Vergabenachprüfungsantrag
geltend gemacht werden. Vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens steht es einem am Antrag interessierten Unternehmen frei,
die Verletzung von Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin bei der unter Punkt I.1) genannten
Kontaktstelle zu rügen; die vorgenannte Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrags bleibt jedoch
unberührt.