Erweiterung und Sanierung Maria-Frieden-Schule - Zertifizierung mit Gütesiegel nach DGNB-System "Sanierung Bildungsbauten" Version 2021 (SBI21) Referenznummer der Bekanntmachung: 23-043 OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung Maria-Frieden-Schule - Zertifizierung mit Gütesiegel nach DGNB-System "Sanierung Bildungsbauten" Version 2021 (SBI21)
Begleitend mit der Entwurfsplanung durch die Entwurfsverfasser erfolgte bereits nach Vorlage einer abgestimmten Planung eine Vorbeurteilung sowie die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Darstellung der einzelnen Gewerke im Hinblick auf ein mögliches Zertifizierungsergebnis in Form eines Pre-Checks.
1. Anmeldung des Projekts bei der DGNB zur Vorzertifizierung und Kommunikation mit der DGNB (Phase 2)
2. Beratung beim Ablauf der Vorzertifizierung (Phase 3)
3. Zertifizierung nach dem DGNB - System
"Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 2018" (Phase 4)
4. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Maria-Frieden-Schule Kleine Heide 38 48653 Coesfeld
Begleitend mit der Entwurfsplanung durch die Entwurfsverfasser erfolgte bereits nach Vorlage einer abgestimmten Planung eine Vorbeurteilung sowie die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Darstellung der einzelnen Gewerke im Hinblick auf ein mögliches Zertifizierungsergebnis in Form eines Pre-Checks.
1. Anmeldung des Projekts bei der DGNB zur Vorzertifizierung und Kommunikation mit der DGNB (Phase 2)
2. Beratung beim Ablauf der Vorzertifizierung (Phase 3)
3. Zertifizierung nach dem DGNB - System
"Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 2018" (Phase 4)
4. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der DGNB Auditor ist der Systemanwender und muss über das Wissen zum DGNB System von A bis Z verfügen. Er muss in der Lage sein, sich mit allen am Bau-Beteiligten kompetent über die im DGNB System geforderten Nachweise und Dokumentationsanforderungen in den einzelnen Kriterien auszutauschen.
Der Auditor muss über eine entsprechende Ausbildung und Lizenz zum DGNB Auditor verfügen, da nur ausgebildete und lizenzierte DGNB Auditoren berechtigt sind, Projekte zur Zertifizierung bei der DGNB einzureichen.
Der Bieter hat bereits mindestens ein Projekt als Auditor zum Erfolg der DGNB Zertifizierung sowie des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) geführt.
Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDRLRRP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html