Prüfungen von ortsfesten elektr. Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-008-28-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfungen von ortsfesten elektr. Anlagen
Sicherheitstechnische Prüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen für die Liegenschaften den LWL-BLB
Los 1
Sicherheitstechnische Prüfungen von ortsfesten elektrischen
Anlagen in verschiedenen LWL-Einrichtungen
Los 2
Sicherheitstechnische Prüfungen von ortsfesten elektrischen
Anlagen in verschiedenen LWL-Einrichtungen
Los 3
Sicherheitstechnische Prüfungen von ortsfesten elektrischen
Anlagen in verschiedenen LWL-Einrichtungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen nd entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Die Prüfer sind vor Beginn der Prüfarbeiten in den einzelnen Liegenschaften schriftlich - per Namenslisten - nachzuweisen.
Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl.Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 4 von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Als Elektrofachkraft gilt, wer
auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. In der Durchführungsanweisung zu § 2 DGUV Vorschrift 4 ist dazu erläutert, dass die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft im Regelfall durch den erfolgreichen
Abschluß einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen wird.
Als Mindestqualifikation ist der "Elektrogeselle"mit einer Erfahrung für das Prüfen von ortsfesten Anlagen für die Prüftätigkeiten in allen Liegenschaften des LWL
vorzusehen. Diese Mindestanforderungen an das Prüfpersonal ist auf Verlangen des AG nachzuweisen. Der Personenkreis "befähigte Person" wird nicht toleriert. Der Auftragnehmer hat die Prüfunterlagen mind. 10 Jahre aufzubewahren. Für die Richtigkeit der Prüfergebnisse und Anwendung des richtigen Prüfverfahrens ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (http://www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungenim Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld".
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Fragen zu den Unterlagen sind bis zum 10.03.2023 schriftlich an die genannte Ansprechperson zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.