Bietigheim-Bissingen: Vergabeverfahren Kita und Wohnungen Schillerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: Kita/Wohnungen Schillerstraße
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bietigheim-bissingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bietigheim-Bissingen: Vergabeverfahren Kita und Wohnungen Schillerstraße
Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit vier darüber liegenden Wohnungen samt Außenanlagen.
74321 Bietigheim-Bissingen
Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit vier darüber liegenden Wohnungen in der Schillerstraße mit einer BGF des Gesamtgebäudes von ca. 2.305 qm (Nutzungsfläche der Kita ca. 965 qm, Wohnfläche ca. 255 qm), sowie der Herstellung der Außenanlagen wie Außenspielbereich, LBO-Spielplatz und zugehöriger Fahrrad-Stellplätze. Dieses Vergabeverfahren dient der Beauftragung eines Generalübernehmers für die Erbringung sämtlicher Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung der Kita Schillerstraße. Die zu beplanende Gesamtfläche der Außenanlagen beträgt ca. 1.320 qm.
Das Untergeschoss, der Treppen- und Aufzugskern sowie die Geschossdecken sollen in Stahlbeton ausgeführt werden, während Innen- und Außenwände sowie das Staffelgeschoss in Holzbauweise geplant werden sollen. Die Außenwände der Kitageschosse und des Staffelgeschosses sollen mit einer hinterlüfteten Holzfassade bekleidet werden.
Die Fertigstellung der Kita Schillerstraße muss im 4. Quartal 2025 erfolgen.
Eine Entwurfsplanung mit Leistungsbeschreibung hat die Stadt Bietigheim-Bissingen bereits erstellen lassen. Diese wird den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt und ist im vorliegenden Vergabeverfahren als Orientierungsplanung zugrunde zu legen.
Hinsichtlich näherer Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens wird auf die Teilnahmebedingungen verwiesen.
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDJ6XJK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).