Landkreis Rems-Murr-Kreis - Vergabeverfahren zur Erstellung eines Planungsrahmens, einer Status-Quo Analyse sowie die Erstellung eines multimodalen Verkehrsmodells Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1232
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rems-murr-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Rems-Murr-Kreis - Vergabeverfahren zur Erstellung eines Planungsrahmens, einer Status-Quo Analyse sowie die Erstellung eines multimodalen Verkehrsmodells
Vergabeverfahren zur Erstellung eines Planungsrahmens, einer Status-Quo Analyse sowie die Erstellung eines multimodalen Verkehrsmodells für den Landkreis Rems-Murr-Kreis.
Landkreis Rems-Murr-Kreis
Um das Ziel der Klimaneutralität des Landkreises Rems-Murr-Kreises zu erreichen, beabsichtigt der Rems-Murr-Kreis eine langfristige Veränderung im Verkehrssektor. Grundlage hierfür soll ein Klimamobilitätsplan sein. Gegenstand der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme sind die zur Vorbereitung des Klimamobilitätsplans erforderlichen Maßnahmen.
Hinsichtlich der Einzelheiten des Leistungsbildes wird auf die Leistungsbeschreibung (inklusiver Anlagen) verwiesen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die Referenzen wie folgt bewertet:
Referenz "Bewerber"
Im Rahmen der Bewerberauswahl wird der Auftraggeber insbesondere berücksichtigen, inwieweit die Bewerber in der Beschreibung der Referenzprojekte auf folgende Aspekte eingehen:
- Aktualität der Leistungserbringung
- Darstellungen zu Leistungsumfang und Projektvolumen
- Darstellung zu Art und Umfang der vergleichbaren Leistungen, insbesondere Darstellung inwieweit erbrachte Leistungen mit Vorbereitungsleistungen für ein Klimamobilitätsplan vergleichbar sind.
Referenz "Projektteam"
Im Rahmen der Bewerberauswahl wird der Auftraggeber insbesondere berücksichtigen, ob und in welcher Form das vorgesehene Projektteam mit dem Projektleiter bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen zusammengearbeitet hat.
Werden mehrere Referenzen für den Bewerber oder das Projektteam vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl die Referenz heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand spricht.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(5) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Hinweis: Diese Erklärung ist im Falle der Abgabe des Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2020, 2021, 2022).
(2) Angabe zu Referenzen
zu (2) Angabe zu Referenzen:
I. Der "Bewerber" muss mindestens über folgende Referenzen verfügen:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Projektvolumen in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Im Rahmen der Bewerberauswahl (Stufe 3 vgl. hierzu Ziff. 4.3.2 des Bewerbermemorandums) wird der Auftraggeber insbesondere berücksichtigen, inwieweit die Bewerber in der Beschreibung der Referenzprojekte auf folgende Aspekte eingehen:
- Aktualität der Leistungserbringung
- Darstellungen zu Leistungsumfang und Projektvolumen
- Darstellung zu Art und Umfang der vergleichbaren Leistungen, insbesondere Darstel-lung inwieweit erbrachte Leistungen mit Vorbereitungsleistungen für ein Klimamobili-tätsplan vergleichbar sind
II. Personal
Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter, Stellvertreter, sowie weitere Personen, die ggf. weitere erforderliche Fachkompetenzen abdecken), einschließlich deren Qualifikation (Benennung der persönlichen Qualifikation und gegebenenfalls Fortbildungen sowie persönlicher Referenzen).
Der vorgesehene Projektleiter muss über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen.
Der vorgesehene Projektleiter muss mindestens über folgende Referenzen verfügen:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Art der Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Im Rahmen der Bewerberauswahl ("Stufe 3" vgl. hierzu Ziff. 4.3.2 des Bewerbermemorandums) wird der Auftraggeber insbesondere berücksichtigen, ob und in welcher Form das vorgesehene Projektteam mit dem Projektleiter bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen zusammengearbeitet hat.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ63UP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.