Rahmenvertrag für Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen im Klärwerk Karlsruhe und die Pumpwerke im Stadtgebiet
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen im Klärwerk Karlsruhe und die Pumpwerke im Stadtgebiet
Im Klärwerk Karlsruhe gibt es unterschiedliche Anlagenbereiche, in denen ereignisabhängig umfangreiche Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen anfallen.
Klärwerk Karlsruhe, An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
m Klärwerk Karlsruhe gibt es unterschiedliche Anlagenbereiche, in denen ereignisabhängig umfangreiche Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen anfallen.
Eine genaue Beschreibung der einzelnen Leistungen kann den veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entommen werden.
Die Leistungen umfassen beispielsweise:
- Reinigung von mit Belebtschlamm gefüllten Belebungsbecken
- Entfernung und Entsorgung von Verzopfungen
- Reinigung von Rohrleitungen
Eine Verlängerung um wenige Wochen ist möglich im Falle von Verzögerungen bei der nachfolgenden Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E64669417. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis 24.02.2023 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter [gelöscht] zur Verfügung.
Bieteranfragen werden nur bis 10 Kalendertagen vor Angebotsöffnung beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegeben Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland