Schülerbeförderung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten im Stadtgebiet Heilbronn
für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027 (4 Jahre)
Gebrüder-Grimm-Schule, SBBZ Sprache gemeinsam mit Hermann-Herzog-Schule, SBBZ Sehen
Stadt- und Landkreis Heilbronn
Gebrüder-Grimm-Schule, SBBZ Sprache gemeinsam mit Hermann-Herzog-Schule, SBBZ Sehen
ca 240 Schüler in 17 Touren
ca 1.300 Kilometer/Schultag
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung
Stadt- und Landkreis Heilbronn
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung
ca 44 Schüler in 2 Bussen mit Begleitpersonen
ca 75 Kilometer/Schultag
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung
Stadt- und Landkreis Heilbronn
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung
ca 80-90 Schüler in 18 Kleinbussen/Rollstuhlbussen mit Begleitpersonen
ca 350 Kilometer/Schultag
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung - KOF Mörike-Realschule
Stadt- und Landkreis Heilbronn
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung - KOF Mörike-Realschule
ca 12 Schüler in 2 Kleinbussen/Rollstuhlbussen mit Begleitpersonen
ca 40 Kilometer/Schultag
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung - KOF Ludwig-Pfau- und Luise-Bronner-Realschule
Stadt- und Landkreis Heilbronn
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung - KOF Ludwig-Pfau- und Luise-Bronner-Realschule
ca 14 Schüler in 3 Touren
ca 110 Kilometer/Schultag
KOF der Stephen-Hawking-Schule an der GS Biberach
Stadt- und Landkreis Heilbronn
KOF der Stephen-Hawking-Schule an der GS Biberach
ca 21 Schüler in 4 Touren mit Begleitpersonen
ca 280 Kilometer/Schultag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebrüder-Grimm-Schule, SBBZ Sprache gemeinsam mit Hermann-Herzog-Schule, SBBZ Sehen
Ort: Brackenheim
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74336
Land: Deutschland
Ort: Erlenbach
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung
Ort: Talheim
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74388
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung - KOF Mörike-Realschule
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Paul-Meyle-Schule, SBBZ geistige Entwicklung - KOF Ludwig-Pfau- und Luise-Bronner-Realschule
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KOF der Stephen-Hawking-Schule an der GS Biberach
Ort: Leingarten
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heilbronn.de