Rahmenvertrag "Abschleppen, Bergen, Versetzen und Sicherstellung von Fahrzeugen und Gegenständen" Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0102-POL-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag "Abschleppen, Bergen, Versetzen und Sicherstellung von Fahrzeugen und Gegenständen"
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreise, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Stadtgebiete Niederkassel und Troisdorf
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Niederkassel und Troisdorf.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorstehenden Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Stadt- und Gemeindegebiete Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid und Much
Die Erfüllungsorteliegen im Stadtgebiet Lohmar sowie in den Gemeindegebieten Neunkirchen-Seelscheid und Much.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Stadtgebiet Siegburg
Die Erfüllungsorte liegen im Stadtgebiet Siegburg.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Stadtgebiete Hennef und Sankt Augustin
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Hennef und Sankt Augustin.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Gemeindegebiete Eitorf, Ruppichteroth und Windeck
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Hennef und Sankt Augustin.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Leistungen für Fahrzeuge und Gegenstände ab 3,5 t
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Hennef, Lohmar, Niederkassel, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf sowie den Gemeindegebieten Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppicheroth und Windeck
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Fahrzeuge & Gegenstände aller Art ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Sicherstellung, Transport und Verwahrung von Geldspielgeräten
Die Erfüllungsorte liegen in den Stadtgebieten Hennef, Lohmar, Niederkassel, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf sowie den Gemeindegebieten Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppicheroth und Windeck
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde im vorgenannten Einzugsbereich Geldspielgeräte sichergestellt, transportiert und verwahrt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtgebiete Niederkassel und Troisdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt- und Gemeindegebiete Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid und Much
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtgebiet Siegburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtgebiete Siegburg und Sankt Augustin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeindegebiete Eitorf, Ruppichteroth und Windeck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51545
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen für Fahrzeuge und Gegenstände ab 3,5 t
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherstellung, Transport und Verwahrung von Geldspielgeräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software musste zwingend der Auftragswert in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der tatsächliche - sondern ein fiktiver - Auftragswert angegeben, der keinesfalls den tatsächlichen Auftragswerten entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DS1E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.