Neubau eines Hallenbades in Verl: Zimmerer- und Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VGH-I-2023-01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 096-298792)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Hallenbades in Verl: Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass er im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der IHK eingetragen oder zu keiner Eintragung verpflichtet ist. Bei Eintragung im Handelsregister hat der Bieter mit dem Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen.
1) Erklärung, dass der
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht,
ordnungsgemäß erfüllt ist.
2) Erklärung, dass die Verpflichtung, zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung, soweit Pflicht zur Beitragszahlung vorhanden,
ordnungsgemäß erfüllt ist.
- Unbedenklichkeitsschreiben der Krankenkassen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Erklärung des Versicherungsgebers über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsvertrages. Ansonsten Erklärung, dass ein
entsprechender Vertrag geschlossen wird
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (nicht älter als 1 Jahr, zum Zeitpunkt der Angebotsfrist)
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) Angaben zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen, soweit die Umsätze Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung (gem. Ziff. III.1.1 bis III.1.3 dieser EU-Bekanntmachung, einschließlich dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Ziff. VI.3) durch den Eintrag ins Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese geeignet sind.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
3) Erklärung, dass, soweit
zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister (z.B.Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer) vorhanden ist.
Ansonsten Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen;
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Als Mindestanforderung sind zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen anzugeben. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand sowohl von der Art als auch vom Umfang her dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt.
Folgende Angaben pro Referenz sind gefordert:
1. Bezeichnung der Leistung / Kurzbeschreibung
2. Auftraggeber mit Anschrift
3. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail)
4. Leistungserbringung als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachauftragnehmer
5. Ort der Leistung
6. Leistungszeitraum
7. Nettoauftragswert in EUR
Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, unter Angabe der Berufsgenossenschaft.
Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe
Bei den Angaben unter II.2.7. handelt es sich um Werktage, nicht um Kalendertage.
1) Mit dem Angebot einzureichen sind die im Formblatt 124 der Stadt Verl abgefragten Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG und §§ 19 Abs. 3, 21 MiLoG. Details siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 124 (Eignung) der Stadt Verl. Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe Hinweise in Ziff. III.1.2) dieser Bekanntmachung.
2) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
3) Mit dem Angebot einzureichen ist ferner die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 vom 8.4.2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Details siehe Vergabeunterlagen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.