Umsetzung Brandschutzmaßnahmen Klinikum Mittelbaden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-mittelbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Brandschutzmaßnahmen Klinikum Mittelbaden
Das Klinikum Balg in Baden‐Baden wurde 1974 – 1976 errichtet. Die Raumstruktur und die technischen Anlagen entsprechen weitgehend dem Errichtungszeitpunkt. Seit 2016 erfolgt eine sukzessive Ertüchtigung der bestehenden Strukturen, insbesondere des Brandschutzes. Bisher wurden ca. 2,2 Mio € in diese Maßnahme investiert.
Das Gesamtprojekt umfasst vier Planungspakete (Objektplanung, TGA AG1+2+7, TGA AG 3, TGA AG 4+5 - jeweils separate Vergabeverfahren)
- Planungsleistung zur Sanierung im Bestand
- Planungsleistungen zur Sanierung im laufenden Betrieb,
- Die Sanierungsflächen sind nach Clustern aufgeteilt. Aus der beiliegenden Clustermatrix ist ersichtlich, welches Cluster sich in welchem Planungsstadium befindet.
Die wichtigsten notwendigen Maßnahmen sind:
- Aufteilung der Gebäudestruktur in Großraumbereiche ‐ Umstrukturierung,
- Herstellen von notwendigen Fluren durch entsprechend qualifizierte Wände und Decken,
- Neueinbau und Austausch von Rauch ‐ und Brandabschnittstüren,
- Schächte feuerbeständig ausführen,
- Löschwasserversorgung wird komplett neu aufgebaut,
- Lüftung ist gemäß dem BSK aufzuteilen und notwendige motorische Klappen sind einzubauen. Dabei ist zu beachten, dass der Großteil der motorischen Klappen bereits ausgetauscht wurden und für Planung und Einbau der weiteren Klappen Abstimmungen mit dem Bestandsauftragnehmer erforderlich sind,
- Kapselung der Elektroverteilungen in notwendigen Fluren.
- Umgang mit Schadstoffbelastung
- Mitwirken beim Fördermittelantrag und beim Verwendungsnachweis
Die Ausschreibung richtet sich nach diesen Punkten und arbeitet sich am Brandschutzkonzept entlang mit dem Ziel alle mangelhaften Bereiche gemäß den baulichen Notwendigkeiten umgebaut zu haben.
Eine Übersichtsmatrix der Cluster, ein voraussichtlicher Rahmenterminplan sowie die Kosten eines Musterclusters sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Dieses Vergabeverfahren betrifft die Beschaffung der Objektplanung.
76532 Baden-Baden
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021,
Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen (u.a. Bestandsaufnahme, Erstellung des Förderantrags sowie des Verwendungsnachweises, Sigeko-Leistungen, Überwachung Mängelbeseitigung).
Die Objektplanungsleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise in Form bis zu neun Vertragsstufen und je Cluster abgerufen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Objektplanungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungshase 1 („Grundlagenermittlung“) sowie der Leistungsphase 2 ("Vorplanung") des vorgenannten Leistungsbilds nach §§ 34 f. HOAI 2021 umfasst für die Cluster L, A, 4 und 6. Näheres regelt der Architektenvertrag samt Anlagen. Optional kann der Auftraggeber anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehenden benannten Leistungsphasen ganz oder teilweise für die weiteren Cluster ganz oder teilweise übertragen. Der Auftraggeber kann dabei auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen. Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen werden im Einzelnen insbesondere im Architektenvertrag, in der Leistungsbeschreibung sowie in der Clustermatrix festgelegt.
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
- mehr als 6 Beschäftigte: 200 Punkte,
- zwischen 3 und 6 Beschäftigte: 100 Punkte,
- weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) 2 Referenzen (Punktzahl je Referenz):
a) Gebäudetyp:
- Krankenhaus, Pflegeheim oder Vergleichbares: 150 Punkte,
- Büro- Verwaltungs- oder Bildungsgebäude: 75 Punkte.
b) Modernisierte/sanierte Fläche:
- >= 10.000 m² BGF: 150 Punkte,
- >= 2.000 und < 10.000 m² BGF: 75 Punkte.
c) Inbetriebnahme/Fertigstellung nach dem 31.12.2017: 50 Punkte.
d) Modernisierung/Sanierung im laufenden Betrieb: 150 Punkte.
e) Berücksichtigung von Asbest und/oder KMF in den modernisierten/sanierten Flächen: 75 Punkte,
f) Sanierung/Modernisierung mit Brandschutzertüchtigung: 75 Punkte,
g) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 75 Punkte,
h) erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI : 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Prozentpunkte gemäß § 34 HOAI reduziert.
Maximal erreichbare Punktzahl: 1.850 Punkte.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche die Mindeststandards für Referenzen nach § § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV erfüllen.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers mit weiteren Bewerbern können auch mehr als 5 Bewerber aufgefordert werden
Die Objektplanungsleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise in Form bis zu neun Vertragsstufen und je Cluster abgerufen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Objektplanungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungshase 1 („Grundlagenermittlung“) sowie der Leistungsphase 2 ("Vorplanung") des vorgenannten Leistungsbilds nach §§ 34 f. HOAI 2021 umfasst für das Cluster L, A, 4 und 6.
. Näheres regelt der Architektenvertrag samt Anlagen. Optional kann der Auftraggeber anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehenden benannten Leistungsphasen ganz oder teilweise für die weiteren Cluster ganz oder teilweise übertragen. Der Auftraggeber kann dabei auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen. Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen werden im Einzelnen insbesondere im Architektenvertrag, in der Leistungsbeschreibung sowie in der Clustermatrix festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Architekt + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Mindeststandard),
- § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Gebäudeplanung eines Hochbauprojekts):
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
- Leistungszeitraum,
- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen.
- Im Rahmen des Projekts müssen durch den Bewerber Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung erbracht worden sein und das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein.
- Das Referenzprojekt wurde nach dem 01.01.2015 abgeschlossen. Ein Referenzprojekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 beendet ist oder die Baumaßnahme abgenommen wurde.
- Bei den Projekten muss es sich um Sanierungsmaßnahmen im Hochbau handeln.
- Referenzprojekt betrifft eine Sanierung in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz.
Der Auftraggeber sieht vor, um Rahmen der Angebotsphase Projektleiter oder stellvertretende Projektleiter abzufragen. Der Projektleiter oder stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Näheres zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden, regeln die jeweiligen Landesarchitekten- und Landesingenieurgesetze in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG)
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen ist einzureichen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggerber über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen ist einzureichen,
- Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.
- Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers.
- Frist Bewerberfragen: 04.07.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.