Sanierung der Bestandsliegenschaft Goethe Institut Rom Leistungsbild: Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 107/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Bestandsliegenschaft Goethe Institut Rom Leistungsbild: Projektsteuerungsleistungen
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Goethe Institut Rom,
Via Savoia 15,
00198 Rom,
(Italien)
1. Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Die Liegenschaft des Goethe-Instituts im Stadtteil Salario besteht aus drei Bauteilen: Einem Hauptgebäude (B) aus den 1910er Jahren, einem zweiten Hauptgebäude (A) aus den 1960er Jahren sowie einem Verbindungsgang (C) mit zugehörigen Pavillons aus gleicher Bauzeit. Teil-Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erfolgten im Jahr 1985 sowie in 2020/2021 kleinere Einzelmaßnahmen.
Neben den Räumlichkeiten des Goethe-Institutes befinden sich ebenfalls in Gebäude A die Räumlichkeiten des Kooperationspartners, der Europäischen Bibliothek Rom. Die Sanierung dieser Flächen erfolgt ebenfalls im Zuge dieser Baumaßnahme über den Generalplaner. Für die Innenausstattung hat die Bibliothek selbst ein externes Architekturbüro beauftragt, so dass es hier zu Schnittstellen in der Planung kommt. Das Leitsystem für die Liegenschaft wird durch das Goethe-Institut geplant, so dass auch hier eine Schnittstelle zum Generalplaner besteht.
Die Nutzungsgenehmigung fü...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der Bestandsliegenschaft Goethe Institut Rom Leistungsbild: Projektsteuerungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärung...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de