19 Zoll Serverschränke inkl. Zubehör & Zusatzleistungen - Los 1: Spezialschränke Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.08 - 9959/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
19 Zoll Serverschränke inkl. Zubehör & Zusatzleistungen - Los 1: Spezialschränke
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 2 + (2 x 1) Jahre für "19 Zoll Serverschränke inkl. Zubehör & Zusatzleistungen - Los 1: Spezialschränke".
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen.
Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den drei
folgenden Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Los 1:
19 Zoll Serverschränke inkl. Zubehör & Zusatzleistungen - Los 1: Spezialschränke
ZIB 14.08 - 9959/22/VV : 1
Los 2:
19 Zoll Serverschränke inkl. Zubehör & Zusatzleistungen - Los 2: konfigurierbar
ZIB 14.08 - 9959/22/VV : 2
Los 3:
19 Zoll Serverschränke inkl. Zubehör & Zusatzleistungen - Los 3: Höhe 1,2 Meter
ZIB 14.08 - 9959/22/VV : 3
Es erfolgt keine Los- und/oder Zuschlagslimitierung.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 1.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen
unter Los 1 wurde ein Schätzwert in Höhe von
45.500.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen
Vetragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert
entspricht dem Schätzwert.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der gesamten Bieterkonstellation addiert. Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens 4.500.000,00 Euro betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Für die Lose 1 bis 3 gelten keine Angebots- oder Zuschlagslimitierungen. Beachten Sie jedoch bitte, dass, wenn Sie an den Vergabeverfahren für mehr als ein Los teilnehmen möchten, die geforderten quantitativen Mindestanforderungen an den Umsatz und an die Anzahl der Mitarbeitenden summiert erfüllt sein müssen.
Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (19 Zoll Serverschränke) ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen ist die Vorlage "06 Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
- die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
- mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB,
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Beschäftigtenzahl:
Bitte geben Sie die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitenden pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren an. Es wird eine Anzahl von mindestens 50 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis durch Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
Umweltmanagementsystem:
Bitte fügen Sie den Unterlagen ein gültiges Zertifikat gemäß ISO 14001:2015 (Umweltmanagementsystem) oder gleichwertig bei, welches als Nachweis eines effizienten Umweltmanagementsystems dient.
Für die Lose 1 bis 3 gelten keine Angebots- oder Zuschlagslimitierungen. Beachten Sie jedoch bitte, dass, wenn Sie an den Vergabeverfahren für mehr als ein Los teilnehmen möchten, die geforderten quantitativen Mindestanforderungen an den Umsatz und an die Anzahl der Mitarbeitenden summiert erfüllt sein müssen.
Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
2. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
ALDB GmbH
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Friedrich-Ebert-Stiftung
Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V.
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.