Schülerbeförderung Einzellinien 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-012-36-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Einzellinien 2023
Schülerbeförderung Einzellinien 2023
FSZ Bielefeld, Tageslinie 1
Bielefeld
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt zur LWL-Förderschule Bielefeld von Brilon und Büren aus.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Bielefeld, Sportfahrt 1
Bielefeld
1x wöchentlich donnerstags: Hin- und Rückfahrt von der Westkampschule, Bielefeld zum Hallenbad Bielefeld-Senne
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bielefeld, Sportfahrt 1
Bielefeld
1x wöchentlich donnerstags: Hin- und Rückfahrt Albatros-Schule in Bielefeld zum Sportbad & Sauna Aquawede
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bielefeld, Sportfahrt 2
Bielefeld
1x wöchentlich donnerstags: Hin- und Rückfahrt Albatros-Schule in Bielefeld zum Sportbad & Sauna Aquawede
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bielefeld, Sportfahrt 3
BIelefeld
1x wöchentlich donnerstags: Hin- und Rückfahrt Albatros-Schule in Bielefeld zum Sportbad & Sauna Aquawede
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Oelde, Sportfahrt 1
Oelde
1x wöchentlich montags: Hin- und Rückfahrt Erich-Kästner-Schule Oelde zum Schwimmbad in der Lambertus Grundschule Stromberg
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Oelde, Sportfahrt 3
Oelde
1x wöchentlich dienstags: Hin- und Rückfahrt Erich-Kästner-Schule Oelde zur Sporthalle am Hallenbad, Oelde (im Winter) oder Freibad, Oelde (im Sommer).
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
FSZ Bochum, Sportfahrt 4
Bochum
1x wöchentlich montags: Hin- und Rückfahrt Schule am Leithenaus, Bochum zum Kanu-Club in Witten
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Gelsenkirchen, Sportfahrt 2
Gelsenkirchen
1x wöchentlich freitags: Hin- und Rückfahrt Glückauf-Schule in Gelsenkirchen zum Hallenbad Gelsenkirchen-Buer
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bochum, Sportfahrt 4
Bochum
1x wöchentlich freitags: Hin- und Rückfahrt Schuöe am Haus Langendreer in Bochum zum Hubbertus Hof in Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bochum, Sportfahrt 9
Bochum
1x wöchentlich donnerstags: Hin- und Rückfahrt Schule am Haus Langendreer in Bochum zur Willy-Brnadt-Schule in Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Gelsenkirchen, Extra-Lerntag 2
Gelsenkirchen
1x wöchentlich dienstags: Hin- und Rückfahrt Pfefferackerschule in Gelsenkirchen zur Löchterschule in Gelsenkirchen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
FSZ Dortmund, Sportfahrt 1
Dortmund
1x wöchentlich freitags: Hin- und Rückfahrt Martin-Barels-Schule in Dortmund zum Hallenbad Aplerbeck
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
FSZ Dortmund, Sportfahrt 3
Dortmund
1x wöchentlich freitags: Hin- und Rückfahrt Martin-Barels-Schule in Dortmund zum Hallenbad Aplerbeck
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
FSZ Dortmund, Sportfahrt 4
Dortmund
1x wöchentlich monats: Hin- und Rückfahrt Martin-Barels-Schule in Dortmund zum Hallenbad Aplerbeck
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Sportfahrt 1
Dortmund
1x wöchentlich donnerstags: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westfälische Realschule in Dortmund zur Helmut-Körnig-Halle, Dortmund
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 5
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf. Realschule nach Wuppertal
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 9
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf. Realschule nach Iserlohn und Hagen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 18
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf. Realschule nach Frechen und Kerpen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 24
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf. Realschule nach Bielefeld
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 26
Dortmund
5x wöchentlich: Hin- und Rückfahrt Rheinisch-Westf. Realschule nach Essen und Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 1
Dortmund
2x wöchentlich: Rheinisch-Westf. Realschule nach Bonn, Troisdorf und Köln
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 16
Dortmund
2x wöchentlich: Rheinisch-Westf. Realschule nach Leverkusen und Pulheim
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Zwischenlinie 2
Dortmund
1x wöchentlich: Rheinisch-Westf. Realschule nach Frechen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Werl, Sportfahrt 2
Werl
1xwöchentlich: Hedwig-Dransfeld-Schule, Werl zum Reitstall Equivita, Bönen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Werl, Schwimmfahrt 1
Werl
1xwöchentlich: Hedwig-Dransfeld-Schule, Werl zum Freizeitbad Werl
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Werl, Schwimmfahrt 2
Werl
1xwöchentlich: Hedwig-Dransfeld-Schule, Werl zum Freizeitbad Werl
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Mettingen, Sportfahrt 4
Mettingen
1xwöchentlich: Ernst-Klee-Schule, Mettingen zum Hallenbad bzw. Freibad Mettingen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Mettingen, Sportfahrt 5
Mettingen
1xwöchentlich: Ernst-Klee-Schule, Mettingen zum Hallenbad bzw. Freibad Mettingen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Reken, Reitfahrt 3
Reken
1x wöchentlich: Brückenschule Maria Veen, Reken zum Reit- und Fahrverein Reken
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Hemer, Sonderlinie 1
Hemer
1xwöchentlich: Felsenmeerschule, Hemer zum Reiterhof Spickerhoff
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Paderborn, Sportfahrt 6
Paderborn
1xwöchentlich: Liboriusschule, Paderborn zur LWL-Förderschule in Paderborn
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Sportfahrt 1
Soest
1xwöchentlich: LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Soest zur Hansa-Realschule in Soest
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Tageslinie 2
Soest
5x wöchentlich: LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Soest nach Bottrop
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Tageslinie 7
Soest
5x wöchentlich: LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Soest nach Marl
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Wochenendlinie 9
Soest
2x wöchentlich: LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Soest nach Lüdenscheid
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Wochenendlinie 15
Soest
2x wöchentlich: LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Soest nach Leverkusen, Köln, Wuppertal
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Wochenendlinie 16
2x wöchentlich: LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Soest nach Laer
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Wochenendlinie 19
Soest
2x wöchentlich: LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Soest nach Brilon
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein
weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss
eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr
umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres
bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar
bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben
(Vordruck in den Vergabeunterlagen):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser
Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft
einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für
den Bieter gefordert werden.
1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) ist der Gesamtumsatz insgesamt und im
Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei
Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) anzugeben.
2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass er/sie bei
Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko
der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
1) Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Automarke und
Modell, aktueller Fuhrpark oder Neuanschaffung, Anzahl
Sitzplätze und Anzahl Rollstuhlplätze).
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft
werden müssen, ist dieses zubenennen. Darüber hinaus ist
darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum
Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die
Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der
Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu
erläutern.
2) Angabe von Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von
Menschen mit Behinderung".
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und
der Vertragsart möglichst vergleichbar mit der
ausgeschriebenen Leistung sein.
3) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer
gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung
gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor
Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D
bzw. D1 besitzen.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle
nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe
Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen
gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur
Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203
Strafgesetzbuch (StGB).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Angebote müssen in elektronischer Form über das
Bietercockpit abgegeben werden. Ein Angebot in Papierform,
per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Aus Gründen des Datenschutzes sind einige Dateien "Lose ..."
verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher
nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Der
Zugangscode ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden
Vordruck E-Mail bei der im Vordruck benannten
Ansprechperson oder über das Bietercockpit anzufordern. Erst
nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über
die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird
der Zugangscode zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom
Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen sind in elektronischer Form über das Bietercockpit
möglichst bis zum 23.06.2023 zu stellen.
Die Verkürzung der Angebotsfrist ist gem. § 38 Abs. 3 VgV
möglich, da eine Vorinformation am 02.05.2023 im EUAmtsblatt
erfolgte.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der
Mehrwertsteuersätze, die bis zur Veröffentlichung der Vergabe
galten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.