VinDUS - Erneuerung Verkehrsdetektion Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0448
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
VinDUS - Erneuerung Verkehrsdetektion
Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Verkehrsdetektionssystem der Stadt Düsseldorf
Amt für Verkehrsmanagement
Auf'm Hennekamp 45
40200 Düsseldorf
Erstellen von insgesamt 37 Messrichtungsquerschnitten, wobei 17 Standorte ebenfalls demontiert und 9 Standorte neu eingerichtet werden müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen: ZV2
- Für Bietergemeinschaften: ZV3
- Für die Verwendung von Nachunternehmern: ZV4 & ZV5
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr)
(Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
- für Personenschäden 500.000 €
- für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 100.000 €
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des
öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
- Mit Angebotsabgabe hat der Anbieter die entsprechenden Datenblätter einzureichen (Frage an den Bieter 01).
- Nachfolgende zeitliche Vorgaben bzw. Meilensteine sind für den Auftragnehmer verbindlich und mittels eines Projektzeitenplans (Frage an den Bieter 02) im Zuge des Angebots zu detaillieren:
-- Projektierung, Ortstermine, Bestellung aller Komponenten innerhalb der ersten 2 Monate nach Auftragserteilung
-- Montage und Inbetriebnahme der Verkehrsdetektion bis spätestens 4 Monate nach Auf-tragserteilung
-- Erfolgreicher und fehlerfreier Abschluss der Vorabnahme (Dauer 1 Monat) bis spätestens nach 5 Monaten nach Auftragserteilung
-- Schulung, Probebetrieb und Abnahme (Vertragserfüllungstermin, Dauer 1 Monat) bis spä-testens 6 Monate nach Auftragserteilung.
- ausgefüllter EVB-IT-Instandhaltungsvertrag
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.