Rahmenvereinbarung zum Eintritt in ein Veeam Enterprise License Agreement Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Eintritt in ein Veeam Enterprise License Agreement
Rahmenvereinbarung zum Eintritt in ein Veeam Enterprise License Agreement
Universitätsklinikum Tübingen Geissweg 11 72076 Tübingen
Rahmenvereinbarung mit einem autorisierten Handelspartner für den Bezug von Veeam-Produkten und -Services über den Beitritt zum "Veeam Enterprise License Agree-ment (ELA)". Die Rahmenvereinbarung soll für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden.
Der Bieter muss aufgrund noch nicht abschließend geklärter Bedarfe des Auftraggebers eine Nachkaufoption für die im Preisblatt aufgeführten Veeam - Produkte und Services zu denselben Konditionen dieser Rahmenvereinbarung anbieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden
A3.2 - Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens "gute" Bonität bzw. muss hieraus abzulei-ten sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente werden nicht als Bonitätsnachweise anerkannt und werden nicht akzeptiert.
zu A3.1 - Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
zu A3.2 - Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
zu A3.3 - Mindestanforderung: Eine mindestens "gute" Bonität
Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Veeam - Partner "Veeam-Added Reseller Gold" für den Vertrieb der angebotenen Produkte. (A4.1)
Nachweis von 2 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Veeam Lizenzen und Services über Beitritt zum "Veeam Enterprise License Agreement (ELA)"." mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergangenen zwei Jahren. (A4.2):
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
- Angabe des Referenzgebers
- Angabe des Ansprechpartners
- Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
- Angabe des Referenzzeitraums
- Angabe des Auftragsvolumens
- Kurze Beschreibung des Projekts
Unternehmenszertifizierung als Veeam - Partner "Veeam-Added Reseller Gold" für den Vertrieb der angebotenen Produkte. (A4.1)
Nachweis von 2 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Veeam Lizenzen und Services über Beitritt zum "Veeam Enterprise License Agreement (ELA)"." mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergangenen zwei Jahren. (A4.2)
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfol-gend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ-lands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Gegenstand der Sanktionen ist ein seit dem 09.April 2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewer-ber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Sanktions-VO muss jeder Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe seines Angebots die als Anlage 02 beigefügte Eigener-klärung Russland Sanktionen-VO-2022-833 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterschrieben, einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPY1DV4C6Y5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland