1524-NR-object-storage-SW-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 1524-NR-object-storage-SW-Lösung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEZZ Extra-Regio NUTS 2
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1524-NR-object-storage-SW-Lösung
Die BWI GmbH erwägt, eine Rahmenvereinbarung an einen Partner über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Subscription/ Miete inkl. Softwarepflege und Support) sowie über softwarenahe Vertragsleistungen (unterstützende Dienstleistungen im Rahmen der Implementierung der Software und im Lebenszyklus des Vertrages) für eine Software "Object-Storage-Software-Lösung" in Höhe von ca. 5.565.000,00 Euro netto (Obergrenze: 8.347.500,00 EUR netto im Wege eines offenen Verfahrens (gem. §§ 14 Abs. 2 Satz 1, 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Die Object-Storage-Software-Lösung soll im Projekt pCloudBw zum Management und der Verwaltung des Object-Storage des dem System bereitgestellten Datenspeichers zum Einsatz kommen.
BWI GmbH
Public Sourcing
Karl-Legien-Str. 192
53117 Bonn
Die vereinbarten Vertragsleistungen umfassen die zeitlich befristete Überlassung einer Software im Rahmen eines Subscriptions-modells (Miete) inklusive der Erbringung von hierauf bezogenen Softwarepflege- und Supportleistungen.
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den
Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Fortführeungsoption um 2 mal 12 Monate
Es ist vorgesehen, auf Grundlage der Erstangebote die angebotene Lösung des bestplatzierten Bieters im Rahmen einer Teststellung zu verifizieren.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne eine Teststellung vorzunehmen.
Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 5.565.000,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit
zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt.
Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50% bis zum 1,5-fachen des vorgenannten
geschätzten (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 8.347.500,00Euro. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Abnahmevolumen, es sei denn, dass im Rahmenvertrag und/
oder seinen Anlagen für die jeweilige Vertragsleistung eine Mindestabnahmemenge angegeben ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlagen zum Rahmenvertrag: RV_Anl. 2 Preisblatt/Leistungsverzeichnis EXCEL Tabelle RV_Anl. 2 Preisblatt/Leistungsverzeichnis (elektronisch ausgefüllt im AI Bietercockpit) Anlagen zur Bewerbungsbedingungen: Anlage 3 - Angebotsschreiben (dieses Schreiben) Anlage 2 - Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung -Anlage 4 - Vertraulichkeitserklärung (falls zutreffend zusätzlich auch von UAN und Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu signieren) Anlage 5 - Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend auszufüllen und zu signieren) Anlage 6 - Erklärung Unterauftragsvergabe von Leistungen (falls zutreffend auszufüllen) Anlage 7 - Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB (falls zutreffend zusätzlich auch von UAN und Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu signieren) Anlage 8 - Verpflichtungserklärung zum MiLoG (falls zutreffend zusätzlich auch von UAN und Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu signieren) Anlage 9 - Verpflichtungserklärung des UAN (falls zutreffend auszufüllen und zu signieren) Anlage 10 - Versicherungsnachweis Anlage 11 - Teststellung Elektronisch ausgefüllter "Fragebogen zur Eignungsprüfung" inkl. den etwaigen einzureichenden Nachweisen, wie: - Auszug eines Berufs- und Handelsregisters - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 10 zur BB) - Nachweis der Bonität - Nachweis des Jahresumsatzes - Nachweis eines Qualitätsmanagements - Nachweis der Erreichbarkeit - Nachweis der Hersteller bzw. Servicepartner
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18696d76398-7ffc219aaec24cdf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18696d76398-7ffc219aaec24cdf
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.