Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Universität Siegen in 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2023-0012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 154854171
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-siegen.de/start/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Universität Siegen in 2024-2025
Lieferung von rd. 11.000 MWh/a elektrische Energie für die Liegenschaften der Universität Siegen.
Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Lieferung von rd. 22.000 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Universität Siegen im Zeitraum 2024 bis 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021).
Nachweis der Umsatzzahlen (Stromabsatz) der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind. 4.500.000 €/a netto
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2-1
521_EU Eigenerklärung Anlage A2-2
522_EU Eigenerklärung Anlage A5
531_EU Bietergemeinschaft Anlage A6
532_EU Eignungsleihe Anlage A7
533_EU Verpflichtungserklärung Anlage A8
Eigenerklärung Russlandsanktionen Anlage A9
Eigenerklärung Lieferketten Anlage A10
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Muster-Stromliefervertrag
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
Nachweis der Umsatzzahlen (Stromabsatz) der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind. 4.500.000 €/a netto
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2-1
Anlage 521_EU Eigenerklärung Anlage A2-2
Referenzen Anlage A3
Anlage 522_EU Eigenerklärung Anlage A5
Anlage 531_EU Bietergemeinschaft Anlage A6
Anlage 532_EU Eignungsleihe Anlage A7
Anlage 533_EU Verpflichtungserklärung Anlage A8
Eigenerklärung Sanktionen Anlage A9
Eigenerklärung Lieferketten Anlage A10
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 - Anlage Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).