Geländepflege DLR-Gelände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Geländepflege DLR-Gelände
Ausschreibungsgegenstand ist die Geländepflege des DLR-Gelände am Kölner Standort (Planitzweg und Ernst-Mach-Str.). Die Leistung umfasst u.a. Mäharbeiten der Rasen- und Wiesenfläche, Pflegearbeiten der Pflanzflächen, Rück- und Pflegeschnitte, Laubaufnahme sowie Säuberungsarbeiten.
Geländepflege DLR-Gelände, Planitzweg und Ernst-Mach-Str.
Ausschreibungsgegenstand ist die Geländepflege des DLR-Gelände am Kölner Standort (Planitzweg und Ernst-Mach-Str.). Die Leistung umfasst u.a. Mäharbeiten der Rasen- und Wiesenfläche, Pflegearbeiten der Pflanzflächen, Rück- und Pflegeschnitte, Laubaufnahme sowie Säuberungsarbeiten.
Vor Angebotsabgabe ist eine Vor-Ort Begehung des DLR Standort dringend empfohlen, um sich über die Gegebenheiten vorab zu informieren. Der Termin für die Vor-Ort Begehung ist über die Vergabeplattform anzufragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR e.V.) und dessen Standorte weltweit haben die Einführung der elektronischen Rechnung ( = xRechnung ) vorgenommen. Das DLR als mittelbare Bundeseinrichtung folgt somit der gesetzlichen Verpflichtung, Abrechnungsdokumente in dem von der Koordinierungsstelle des Bundes (KOSIT = Koordinierungsstelle für IT Standards) vorgeschriebenen strukturierten Datenformat zu verarbeiten. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. ist aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen über digitale Kanäle zu empfangen und medienbruchfrei zu verarbeiten. Somit sind die Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung, der E-Rech-V folgend, erfüllt.
Die elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat ist das Originaldokument nach § 14 UstG. i.V.m. § 5 E-Rech-V und ist den Finanzverwaltungen vorzulegen bzw. bereitzustellen Für die Übermittlung der elektronischen Rechnung im strukturierten Datenformat ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zu nutzen.
Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller im strukturierten Datenformat bei Geschäften mit unmittelbaren/mittelbaren Behörden/Einrichtungen des Bundes verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € netto (Gesamtauftragswert) sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-V) geregelt.
In § 4 der E-Rech-V des Bundes sind die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung festgelegt. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert xRechnungen sowie andere, der europäischen Norm EN 16931 sowie der E-Rech-V entsprechende elektronische Rechnungen.
Zusätzlich müssen alle elektronischen Rechnungen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllen.
Alle Informationen über den Standard xRechnung, erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards.
Sofern der Gesamtauftragswert einen Betrag von € 1.000 netto nicht übersteigt, besteht die Möglichkeit das Abrechnungsdokument über das Verwaltungsportal des Bundes (siehe oben), per Post oder Email (PDF-Format) einzureichen. Papier- und PDF-Formate können nicht über das Verwaltungsportal des Bundes eingereicht werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de