Branding & Signage Invictus Games 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Branding & Signage Invictus Games 2023
Branding & Signage Invictus Games 2023
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Invictus Games werden im Jahr 2023 in Düsseldorf (IG23) stattfinden. Die Invictus Games sind eine paralympische Sportveranstaltung für im Kriegseinsatz verwundete Soldatinnen und Soldaten, die 2014 erstmals in London ausgetragen wurde. Im Zeitraum vom 09.09.2023 bis 16.09.2023 werden die IG23 u.a. in der Düsseldorfer Merkur Spiel-Arena stattfinden. Hierzu werden ca. 500 Wettkämpferinnen und Wettkämpfer, ca. 250 Betreuerinnen und Betreuer und rund 1.200 Family & Friends aus 20 Nationen erwartet. Die Durchführung der IG23 erfolgt durch ein integriertes Projektteam aus der Bundeswehr und D.LIVE.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen in den Bereichen Branding & Signage. Für die Veranstaltung wurde ein eigenes Designkonzept entwickelt, das sich in den Bereichen Branding & Signage wiederfinden soll. Hierbei werden bestehende Flächen des Veranstaltungsgeländes sowie zahlreiche temporäre Bauten bespielt. Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) (Nur auf besonderes Verlangen:) Aktuelle Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug
b) Eigenerklärung dazu, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht bestehen. Hierfür kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular verwendet werden.
c) (ggf.) Ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, soweit deren Kapazität im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) in Anspruch genommen werden soll, nach der sich das betreffende Unternehmen verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten des Unternehmens für die zu benennenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
d) (ggf.) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrer Teilnahme eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird, in der ferner erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochterunternehmen), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die Nachweise zu vorstehend a) und b) vorzulegen.
a) Nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse
b) Nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
c) Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den Jahren 2020, 2021 und 2022
d) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
e) (ggf.) Ausgefüllte Mithaftungserklärung anderer Unternehmen, soweit deren finanzielle bzw. wirtschaftliche Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) in Anspruch genommen werden soll.
zu c): Gesamtumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022: EUR 900.000,00.
zu d) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 10,0 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert, oder alternativ eine Eigenerklärung des Bieters, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht wird.
Erklärung über drei (3) Referenzen für Leistungen in den Bereichen Branding & Signage im Eventbereich aus den vergangenen vier Jahren (01.06.2019 - 01.06.2023). Die Referenzen können sowohl die Produktion als auch Implementierung abbilden.
Jedes Referenz-Event muss eine internationale Großveranstaltung gewesen sein und einen Umfang von mindestens 10.000 Zuschauern gehabt haben. Außerdem sind die folgenden Informationen anzugeben: Auftraggeber, Datum, Ort, Art/Bezeichnung der Veranstaltung und Beschreibung der Leistungen.
1. Die Vergabe des Auftrags richtet sich u.a. nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2018 (TVgG NRW). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). D.LIVE ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
2. Mit dem Angebot hat der Bieter zusätzlich die Anlage Formular "Eigenerklärung Sanktionen EU" einzureichen. Diese Eigenerklärung muss nicht unterschrieben werden. Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über das Bietertool der Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" zusammen mit dem Angebot gilt diese als vom Bieter unterschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieteröffentlichkeit; Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.