Neubau des Kindergartens zum Guten Hirten in Friedrichshafen Referenznummer der Bekanntmachung: HARCH-2023-0009
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE147
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedrichshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Kindergartens zum Guten Hirten in Friedrichshafen
Historie, Bestand
Der Kindergarten Guter Hirte wurde im Jahr 1965 von den Tettnanger Architekten Martin und Hans Widman als 3- gruppige Einrichtung mit Räumen für die Jugendarbeit geplant und gebaut.
Er befindet sich bis heute nahezu im Originalzustand.
Aufgrund regelmässiger Bauunterhaltung befindet sich das Gebäude des Kindergartens, bis auf normale Gebrauchs- und Verschleiss- Spuren in einem guten Zustand.
Im Jugendhaus fanden im Laufe der Zeit kaum Unterhaltungsmassnahmen statt, hier wurden lediglich 1995 die Fenster und 2012 das Eingangselement erneuert.
Das Jugendhaus ist nicht behindertengerecht ausgeführt.
Beide Gebäude wurden in einer Mischbauweise, teils gemauert, teils mit Betonfertigteilen erstellt.
Sie besitzen aus heutiger Sicht eine sehr grosse Hüllfläche, bezogen auf die Fläche und die Kubatur.
Energetisch betrachtet entsprechen beide Gebäudeteile bei weitem nicht den heutigen Ansprüchen der Stadt Friedrichshafen.
Gestützt auf eine Voruntersuchung zur energetischen Sanierung und den Möglichkeiten einer Erweiterung wurde vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen einem Neubau als Ersatz für den Bestand zugestimmt.
Aufgabenstellung
Über den Wettbewerb sollen hinsichtlich Städtebau, Gebäude- und Freiflächengestaltung qualitätsvolle Lösungen entwickelt werden die auch funktionell, aber ebenso in ökologischer, wie wirtschaftlicher Hinsicht zeitgemässen Auffassungen entsprechen.
Die Umsetzung ist im laufenden Betrieb geplant, wobei für den ersten Bauabschnitt bereits das Jugendhaus (ersatzlos) abgebrochen werden kann.
Vor dem zweiten Bauabschnitt ist der Umzug in einen bereits funktionierenden Teilneubau vorgesehen um auf Provisorien soweit wie möglich verzichten zu können.
Eine Auslagerung der Einrichtung während der Bauzeit ist nicht vorgesehen.
Die abschnittsweise Ausführung betrifft auch die Freianlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien Architekt + Landschaftsarchitekt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Architekt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Architekt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Landschaftsarchitekt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Landschaftsarchitekt
Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin / des Architekten aufgrund der Bauvorlagenberechtigung gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge ist keine Rangfolge):
- städtebauliche Qualität
- architektonische und freiräumliche Qualität
- gestalterische Qualität
- Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit (Investitions- und bauliche Folgekosten)
- Qualität des Konzeptes zur Umsetzbarkeit in zwei Bauabschnitten
- Nachhaltigkeitsqualitäten, insbes. Energie- und Ressourceneffizienz
Folgende Preise (Gesamtbetrag 40.000,-- €) sind vorgesehen:
1. Preis 16.000,-- €
2. Preis 10.000,-- €
3. Preis 6.000,-- €
Anerkennungen 8.000,-- €
Das Preisgericht kann bei einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland