Schutzleittechnik UW Elbestraße Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_Bo_2023_3

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stwbo-netz.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDRD9E5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewmr.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDRD9E5
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas, Wärme und Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schutzleittechnik UW Elbestraße

Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_Bo_2023_3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31214000 Schaltanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH plant den Austausch der vorhandenen Stationsleit- und Schutztechnik in der 110kV Freiluftschaltanlage.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH plant den Austausch der vorhandenen Stationsleit- und Schutztechnik in der 110kV Freiluftschaltanlage.

Die vorhandene Stationsleittechnik ist zentral im Wartengebäude aufgebaut und besteht aus zwei Leittechnikschränken und einem Bedienplatz. Alle Feldleitgeräte, Schutzgeräte und Regler sind sternförmig an den zentralen Leittechnikschrank angeschlossen.

Die gesamte Stationsleitzentrale inkl. der vorhandenen Schränke soll durch moderne Technik ersetzt werden. Die neue Technik soll in einem neuen Leittechnikzentralschrank während der Umbauphase parallel zur bestehenden Technik aufgebaut werden. Im neuen Leittechnikzentralschrank ist eine Nahsteuerung der Anlage zu integrieren über die sich alle Betriebsmittel, Meldungen und Messwerte der Anlage überwachen und steuern lassen.

Durch den Einsatz moderner Technik soll die gesamte Stationsleitzentrale von den beiden vorhandenen Schränken und dem zusätzlichen Bedienplatz in einen einzigen Schrank umgesetzt werden.

Die 110 kV Anlage besteht aus zwei Einspeisefeldern von Westnetz, fünf Trafofeldern, einer Querkupplung und einem Sammelschienenerdungsfeld.

- Anlage 1 Singleline

Die Steuerung der 110 kV Schaltanlage erfolgt über dezentrale Freiluftsteuerschränke. Jeder Steuerschrank enthält ein Feldleitgerät für die Ansteuerung der Schaltgeräte, die Rückmeldungen, Messwerte und allgemeinen Meldungen aus dem Feld.

Die dazugehörige Schutz- und Traforeglertechnik befindet sich im zentralen Wartengebäude in feldweisen Schränken. Alle Schutzgeräte, Traforegler und die dazugehörigen Schränke werden im Zuge dieses Projektes erneuert. Aufgrund der Platzverhältnisse vor Ort ist nur ein sukzessiver, feldweiser Umbau möglich. Hierzu wird der neue Schrank an einer freien Stelle im Gebäude aufgestellt und die entsprechenden Kabel umgelegt. Anschließend muss erst der alte Schrank demontiert werden, um Platz für den nächsten Schrank zu schaffen. Die genauen Einbau- und Platzverhältnisse müssen durch den Auftragnehmer vor der Angebotsabgabe in einem Vor-Ort Termin besichtigt werden. Der Vor-Ort-Termin ist mit dem technischen Ansprechpartner frühzeitig abzustimmen.

Ein Umbaukonzept mit Lieferzeiten und festgelegten Meilensteinen ist dem Angebot beizulegen! Die Fertigstellung (erfolgreiche Abnahme) des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs hat innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Angebote mit einem späteren Fertigstellungstermin werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine Vor-Ort-Bedienung in Form einer Bildschirmwarte erforderlich. Bei der Bildschirmwarte sind aufgrund der ISMS-Anforderungen der Stadtwerke Bochum Netz GmbH besondere Anforderungen zu erfüllen. Dies betrifft die eingesetzte Hard- und Software sowie gegebenenfalls ein notwendiges Patchmanagement. Alle Komponenten der 110kV Sekundärtechnik werden über einen Lichtwellenleiterring an den neu zu liefernden Zentralschrank im Wartengebäude angeschlossen. Die vorhandenen LWL Verbindungen vom Wartengebäude zu den Freiluftsteuerschränken können nicht weiter genutzt werden. Alle Lichtwellenleiterverbindungen sind neu zu verlegen. Alle Verbindungen nach außen sind über Kabelschächte oder Kabelgräben zugänglich. Erdarbeiten sind nicht erforderlich. Eventuell vorhandene Brandschotte werden vom Auftragnehmer geöffnet und vom Auftraggeber wieder fachgerecht verschlossen.

Die Steuerung der Schaltfelder muss sowohl über die anzubietenden digitalen Feldleitgeräte als auch über die Bildschirmwarte und per Fernsteuerung von der Verbundleitstelle (im Weiteren auch VLS genannt) der Stadtwerke Bochum Netz möglich sein.

In dem Umspannwerk werden zwei 110/30 kV, sowie ein 110/30/10 kV Transformator für die Versorgung eines Großkunden betrieben. Für den Schutz der 30 kV Kabelverbindung sind Schutzleitgeräte mit Diff-Schutzfunktion und Geräte mit Distanzschutzfunktion vorzusehen. Diese müssen sowohl im Umspannwerk als auch in der Kundenstation erneuert werden.

Die 10 kV luftisolierte Doppelsammelschienen-Schaltanlage besteht aus 3 Abschnitten mit 52 Schaltfeldern. Alle Feldleit- und Schutzgeräte werden im Zuge eines folgenden Projektes ersetzt. Die Technik im Leittechnikzentralschrank muss dafür geeignet sein, später Feldleit- und Schutztechnikgeräte über das IEC 60870-5-104 Protokoll im LWL Ring so anzubinden, dass sich über den Leittechnikzentralschrank vor Ort und der VLS per Fernsteuerung alle Betriebsmittel, Meldungen und Messwerte der Anlage überwachen und steuern lassen.

Die komplette Inbetriebsetzung, betriebsfertige Übergabe und Dokumentation der schutz- und leittechnischen Komponenten ist Gegenstand des Angebotes. Die Schutzprüfungen werden durch den Auftraggeber durchgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:

- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie (Siehe Formblatt 1)

- Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:

-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall, maximiert auf 10 Mio. EUR pro Kalenderjahr für Personen- und Sachschäden und Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von je 500.000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf je 1 Mio. EUR im Jahr (siehe Formblatt 7)

Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Versicherungen im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:

- 2 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe Formblatt 4)

- Nachweis über die Vorhaltung von Ersatzteilen von mindestens 10 Jahren nach Abkündigung der Geräteversionen (siehe Formblatt 8)

-Nachweis eines Entstörungsdienstes mit Darstellung des Servicenetzes gemäß Formblatt 9

Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der

gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.

Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtwerke Bochum Holding GmbH Vertragsbedingungen verwenden,

- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,

- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,

- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/07/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/07/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein einstufiges Verfahren nach der SektVO.

2. Das Angebot ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Angebots ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.

3. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 51 SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden.

4. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bieter regelmäßig zu prüfen haben.

5. Bitte reichen Sie uns nur die geforderten Nachweise und Eigenerklärungen ein und nutzen Sie am besten die dafür hochgeladenen Formblätter.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRD9E5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023

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