Hygienematerial 2024 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0451
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygienematerial 2024 - 2027
Lieferung von Hygienematerial in 2 Losen für den Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2027
Hygienepapier und Spender
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Hygienepapier und Spender
Seifen und Spender
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Seifen und Spender
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen: ZV2
- Für Bietergemeinschaften: ZV3
- Für die Verwendung von Nachunternehmern: ZV4 & ZV5
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr)
(Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
- für Personenschäden 2.500.000 €
- für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 200.000 €
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des
öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bemusterung:
Alle angebotenen Artikel sind in der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengeneinheit zu bemustern. Alle Muster werden mit den dazugehörigen Produktinformationsblättern (Produktbeschreibungen) bzw. den Nachweisen, die unter Punkt Arbeitsschutz/Umweltschutz angegeben sind, zur Verfügung gestellt.
Die jeweiligen Muster müssen mit dem Namen des Bieters versehen und den städtischen Artikelnummern aus dem Leistungsverzeichnis gekennzeichnet sein. Diese sind der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Zentrale Dienste Amt 16/2, Ludwig-Erhard-Allee 9, 3. Etage, Zimmer 3.17, 40227 Düsseldorf - nach vorheriger Terminabsprache mit Frau Hüsing (Tel. 0211/89-21553) - innerhalb der Angebotsfrist - vorzulegen.
Sollten keine Muster oder nicht alle Artikel zur Bemusterung fristgerecht eingereicht werden, wird das Angebot von der Ausschreibung ausgeschlossen.
Die Bemusterung beinhaltet neben der Prüfung der Artikel hinsichtlich der Einhaltung zur Artikelbezeichnung aus den Leistungsverzeichnissen auch Anforderungen an Geruch- und Materialqualität.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.