Ausschreibung eines Rahmenvertrages über einen Managed Virtual Desktop Infrastructure Service (VDI) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/VDI/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Rahmenvertrages über einen Managed Virtual Desktop Infrastructure Service (VDI)
Die BwFPS stellt ihren Mitarbeitern Applikationen über einen virtuellen Desktop zur Verfügung. Der Betrieb der "Virtual Desktop Infrastructure (VDI)" und die Bereitstellung der Applikationen innerhalb der VDI erfolgt durch einen externen Service Provider. Mit dieser Ausschreibung bezweckt der Auftraggeber den Abschluss eines neuen Rahmenvertrags für den Betrieb einer dedizierten "Virtual Desktop Infrastructure" als Managed Service.
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Die BwFPS stellt ihren Mitarbeitern Applikationen über einen virtuellen Desktop zur Verfügung. Der Betrieb der "Virtual Desktop Infrastructure (VDI)" und die Bereitstellung der Applikationen innerhalb der VDI erfolgt durch einen externen Service Provider. Mit dieser Ausschreibung bezweckt der Auftraggeber den Abschluss eines neuen Rahmenvertrags für den Betrieb einer dedizierten "Virtual Desktop Infrastructure" als Managed Service.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 29.09.2027 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dar. Der Dienstleistungsumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit
begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Versicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert.
Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, ob sein Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob das Unternehmen über ein eingeführtes und mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbares Qualitätsmanagement verfügt.
----
Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (2022,2021,2020) über erbrachte Leistungen im Bereich VDI Desktop Services.
Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Siehe Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU63GU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.