Subscriptions für Oracle Java Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Oracle Java Lizenzen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Subscriptions für Oracle Java Lizenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Oracle Java Lizenzen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Siehe II.2.4.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Duisburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD") ist unter anderem für die Planung, Entwicklung und Betreuung polizeilicher IT-Anwendungen zuständig. Dabei ist das LZPD der zentrale Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW.

.

Zur Erfüllung unter anderem dieser Aufgaben benötigt das LZPD Subscriptions für Oracle Java Lizenzen. Diese werden für verschiedene Programme genutzt, die zwingend für die alltägliche polizeiliche Arbeit notwendig sind. Neben diesen Subscriptions werden auch die dazugehörigen Supportleistungen (wie z.B. ein Hotline-Service) in Anspruch genommen.

.

Dafür musste ein EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B geschlossen werden. Es müssen auch dazugehörige Supportleistungen in Anspruch genommen werden. Dafür muss ein Hotline-Service gemäß Ziffer 2.3 EVB-IT Pflege S-AGB für die bereitgestellte Software sowie für die Patches, Updates, Upgrades und Releases/Versionen bereitgestellt werden.

.

Der Vertrag mit dem Altdienstleister lief am 25. April 2023 aus. Die beschriebenen Leistungen wurden ab dem 26. April 2023 benötigt.

.

Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre.

.

Bei der von der gesamten Polizei NRW genutzten Java-Subscription-Version handelt es sich um eine Long-Term-Service-Version, die kostenpflichtig erworben werden muss. Bei dieser wird drei Jahre Supportunterstützung bereitgestellt. Bei Wegfall einer kostenpflichtigen Subscription ist diese Java-Version vollständig zu deinstallieren. Java selbst wird für den Betrieb einer Vielzahl polizeilicher Anwendungen zwingend benötigt. Diese können nach einer Deinstallation nicht mehr genutzt werden, sodass eine ordnungsgemäße Polizeiarbeit nicht mehr möglich wäre.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die Beauftragung ist im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 VgV zulässig, da äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen.

.

Trotz einer rechtzeitigen Vorbereitung einer EU-weiten Ausschreibung kam es zu Ereignissen, die das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) nicht vorhersehen konnte, sodass eine Einhaltung der Mindestfristen nicht mehr möglich war. Dabei handelte es sich um gänzlich nicht vorhersehbare Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs des LZPD lagen.

Wenn kein neuer Vertrag geschlossen worden wäre, hätte eine Deinstallation aller unter Nutzung von Java verwendeter Programme auf allen Arbeitsplätzen der Polizei in NRW (ca. 40.000) erfolgen müssen.

.

Beeinträchtigt würden dadurch die Funktionsfähigkeit des LZPD und damit der Polizei an sich mit den vordringlichen Aufgaben der Verbrechensbekämpfung und dem Schutz der Individualrechte und -rechtsgüter der gesamten Bevölkerung. Dabei handelt es sich um hochrangige Rechtsgüter. Zu beachten ist, dass die gesamte Polizei NRW ohne die Verwendung der Subscriptions nicht mehr arbeitsfähig wäre, sodass es sich um eine besonders intensive Beeinträchtigung handelt.

.

Zwar handelt es sich bei der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter um eine ebenfalls intensive Einschränkung der vergaberechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines wettbewerblichen und transparenten Verfahrens.

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Letztendlich stellt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 VgV allerdings eine gesetzlich normierte Vorgehensweise dar, die in besonderen Konstellationen gewählt werden darf. Die Nutzung der Subscriptions hingegen ist für die Aufgabenerfüllung durch das LZPD unverzichtbar.

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IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DST9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber dienen.

Etwaige Vergabeverstöße sind nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Auf § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/06/2023

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