Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1Z/025-E
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.feuerwehr-singen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.singen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF10
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5:2019-11 für die Freiwillige Feuerwehr Singen (Hohentwiel).
Stadt Singen, Abteilung Feuerwehr Hauptstr. 31 78224 Singen (Hohentwiel)
Aufbau eines LF10
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Berufsregister, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist (Punkt d, Eigenerklärung)
Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen
Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist (Punkt i, Eigenerklärung)
Eigenerklärung über die Zuverslässigkeit als Bewerber (Punkt g, Eigenerklärung)
Sanktionen zur aktuellen Situation
Alle Anforderungen an den Bieter gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften.
Präqualifizierung:
Der Nachweis durch eine Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis wird akzeptiert. Unterlagen, die der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Anforderungen an den Bieter gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften. Auftragsspezifische Referenzen sind auch von präqualifizierten Unternehmen anzugeben.
Auf die Verwendungsmöglichkeit der Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird hingewiesen.
Vor Zuschlagserteilung wird der AG von dem vorgesehenen Bieter, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister einholen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Punkt a, Eigenerklärung)
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist (Punkt e, Eigenerklärung)
Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (Punkt f, Eigenerklärung)
Eigenerklärung, dass der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Punkt h, Eigenerklärung)
Nachweis über den Bestand/Abschlus einen marktüblichen Betriebshafptlichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,00 Mio Euro. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit der genannten Deckungssumme zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft im Auftragsfall die o.g. Versicherung mit der genannten Deckungssumme bereit zu stellen. Der Abschluss der Versicherung hat unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Die Anforderungen an den Bieter gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften.
Als geeignet werden Bieter angenommen, wenn sie im oben genannten Dokument mindestens drei vergleichbare
Referenzen im angefragten Bereich in den letzten drei Geschäftsjahren angeben (Punkt b, Eigenerklärung)
Auftraggeber, Anschrift, Leistung, Ort der Ausführung.
Die Anforderungen an den Bieter gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften.
Als geeignet werden Bieter angenommen, wenn sie im oben genannten Dokument mindestens drei vergleichbare
Referenzen im angefragten Bereich in den letzten drei Geschäftsjahren angeben (Punkt b, Eigenerklärung)
Eigenerklärung über jahresdurchschnittliche Beschäftigung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Punkt c, Eigenerklärung)
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter bei der Angebotsöffnung zugelassen. Der Termin der Angebotsöffnung ist nichtöffentlich. Er wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mind. 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet mit Ablauf des 10.07.2023.
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden.
Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei.
Auskunft aus Wettbewerbsregister: Die Vergabestelle wird Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Die elektronische Angebotabgabe ist im Leitfaden E-Vergabe für Unternehmen, Seite 12 ff erläutert.
Den Leitfaden finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Pfad:https://www.singen.de/informieren/rathaus/ausschreibungen
Bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool besuchen Sie bitte die Online-Hilfe imService & Support-Center des Softwareherstellers. https://support.cosinex.de/
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormtenelektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können.Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und der Stadt Singen mitgeteilt.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen erhalten vertrauliche Informationen. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Vorzulegen sind:
Eine Energiebilanz ist nach E DIN 14502-2 aufzustellen und dem Angebot beizulegen.
Eine Gewichtsbilanz ist aufzustellen und dem Angebot beizulegen.
Dem Angebot sind vorläufige Ansichtspläne des Fahrzeuges als Beladepläne beizulegen.
Die VOL/B findet bei dieser Ausschreibung entsprechend Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRG6XUY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ggü. dem Autraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der FRist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ggü. dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1, Numm 2 GWB. §134 Abs. 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]