Kreis Herford, Abfallentsorgungsbetrieb, Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle in 2024 – 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-93 ZV 200/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5221132472
Fax: +49 522113173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford, Abfallentsorgungsbetrieb, Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle in 2024 – 2025
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde und stellt sicher, dass die schadstoffhaltigen Abfälle (Sonderabfälle) fachgerecht entsorgt werden. Die gesammelten schadstoffhaltigen Abfälle (jährlich ca. 270 Mg) stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen von privaten Haushalten und dem Kleingewerbe der Kreise Herford und Minden–Lübbecke. Ausgeschrieben werden die schadstoffhaltigen Abfälle für die Jahre 2024 – 2025 in 4 Losen.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1:
AVV 160504 Spraydosen
AVV 150202 ölhaltige Betriebsmittel
AVV 200127 Farben, Lacke, Klebstoffe
AVV 200113 Lösemittel
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford beabsichtigt für die Jahre 2024 bis 2025 die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen in 4 Losen zu vergeben.
Die Aufträge sollen nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG vergeben werden, die für die Abfallstoffe eine für den gesamten Auftragszeitraum gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln besitzen.
Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Zudem sind der Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet.
Die gesammelten o.g. Abfälle der privaten Haushalte und dem Kleingewerbe stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen der Kreise Herford und Minden-Lübbecke.
Die kalkulierte Schadstoffmenge beruht auf den Erfahrungswerten der Jahre 2021/2022. Sie ist schwankend und kann nicht garantiert werden. Entsprechend dem Anlieferungsverhalten der Kunden können größere Mehr- und/oder Mindermengen nicht ausgeschlossen werden.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde. Von hier aus werden die gesammelten Sonderabfälle mit eigenem Personal und Fahrzeugen kontinuierlich zu einer Anlieferstelle im näheren Umkreis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verbracht.
Aufgrund des Entsorgungskonzeptes des Kreises Herford mit den vorhandenen Kapazitäten und Gegebenheiten des Schadstoffzwischenlagers ist der Transport der Schadstoffe zu der Annahmestelle nur mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen möglich.
Es muss daher sichergestellt werden, dass die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 50 Kilometer zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegt.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2:
AVV 160507 Chemikalien anorganisch
AVV 160508 Chemikalien organisch
AVV 200119 Pestizide
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford beabsichtigt für die Jahre 2024 bis 2025 die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen in 4 Losen zu vergeben.
Die Aufträge sollen nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG vergeben werden, die für die Abfallstoffe eine für den gesamten Auftragszeitraum gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln besitzen.
Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Zudem sind der Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet.
Die gesammelten o.g. Abfälle der privaten Haushalte und dem Kleingewerbe stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen der Kreise Herford und Minden-Lübbecke.
Die kalkulierte Schadstoffmenge beruht auf den Erfahrungswerten der Jahre 2021/2022. Sie ist schwankend und kann nicht garantiert werden. Entsprechend dem Anlieferungsverhalten der Kunden können größere Mehr- und/oder Mindermengen nicht ausgeschlossen werden.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde. Von hier aus werden die gesammelten Sonderabfälle mit eigenem Personal und Fahrzeugen kontinuierlich zu einer Anlieferstelle im näheren Umkreis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verbracht.
Aufgrund des Entsorgungskonzeptes des Kreises Herford mit den vorhandenen Kapazitäten und Gegebenheiten des Schadstoffzwischenlagers ist der Transport der Schadstoffe zu der Annahmestelle nur mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen möglich.
Es muss daher sichergestellt werden, dass die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 50 Kilometer zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegt.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3:
AVV 200114 Säuren
AVV 200115 Laugen
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford beabsichtigt für die Jahre 2024 bis 2025 die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen in 4 Losen zu vergeben.
Die Aufträge sollen nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG vergeben werden, die für die Abfallstoffe eine für den gesamten Auftragszeitraum gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln besitzen.
Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Zudem sind der Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet.
Die gesammelten o.g. Abfälle der privaten Haushalte und dem Kleingewerbe stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen der Kreise Herford und Minden-Lübbecke.
Die kalkulierte Schadstoffmenge beruht auf den Erfahrungswerten der Jahre 2021/2022. Sie ist schwankend und kann nicht garantiert werden. Entsprechend dem Anlieferungsverhalten der Kunden können größere Mehr- und/oder Mindermengen nicht ausgeschlossen werden.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde. Von hier aus werden die gesammelten Sonderabfälle mit eigenem Personal und Fahrzeugen kontinuierlich zu einer Anlieferstelle im näheren Umkreis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verbracht.
Aufgrund des Entsorgungskonzeptes des Kreises Herford mit den vorhandenen Kapazitäten und Gegebenheiten des Schadstoffzwischenlagers ist der Transport der Schadstoffe zu der Annahmestelle nur mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen möglich.
Es muss daher sichergestellt werden, dass die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 50 Kilometer zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegt.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 4:
AVV 160602 NiCd-Batterien mit Lauge
AVV 160504 Feuerlöscher Gitterbox
AVV 160209 PCB-/PCT-haltige Erzeugnisse
AVV 200117 Fotochemikalien
AVV 200121 Quecksilberhaltige Abfälle
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford beabsichtigt für die Jahre 2024 bis 2025 die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen in 4 Losen zu vergeben.
Die Aufträge sollen nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG vergeben werden, die für die Abfallstoffe eine für den gesamten Auftragszeitraum gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln besitzen.
Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Zudem sind der Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet.
Die gesammelten o.g. Abfälle der privaten Haushalte und dem Kleingewerbe stammen aus den stationären und mobilen Schadstoffsammlungen der Kreise Herford und Minden-Lübbecke.
Die kalkulierte Schadstoffmenge beruht auf den Erfahrungswerten der Jahre 2021/2022. Sie ist schwankend und kann nicht garantiert werden. Entsprechend dem Anlieferungsverhalten der Kunden können größere Mehr- und/oder Mindermengen nicht ausgeschlossen werden.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford ist Betreiber eines Schadstoffzwischenlagers in Bünde. Von hier aus werden die gesammelten Sonderabfälle mit eigenem Personal und Fahrzeugen kontinuierlich zu einer Anlieferstelle im näheren Umkreis zur ordnungsgemäßen Entsorgung verbracht.
Aufgrund des Entsorgungskonzeptes des Kreises Herford mit den vorhandenen Kapazitäten und Gegebenheiten des Schadstoffzwischenlagers ist der Transport der Schadstoffe zu der Annahmestelle nur mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen möglich.
Es muss daher sichergestellt werden, dass die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 50 Kilometer zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegt.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Angaben zu Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter)
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
3. bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe:
— Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 EU
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Formular 533 EU.
- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) getrennt nach Jahren, mit separatem Ausweis, soweit es Leistungen betrifft, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
- zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 KrWG (gültige Zulassung zum Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln für den gesamten Auftragszeitraum)
- Entsorgungsweg und die Entsorgungsanlage von der Anlieferung bis zur endgültigen Entsorgung des Abfalls ist zu benennen. Es reicht nicht aus, lediglich ein Zwischenlager anzugeben, in dem die Entsorgung für den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises laut Begleitschein zunächst endet.
- die Annahmestelle für den gesamten Ausschreibungszeitraum muss in einer maximalen Entfernung der schnellsten Straßenverbindung von 50 Kilometern zum Schadstoffzwischenlager in 32257 Bünde, Niedermanns Hof 7, liegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111-691
Fax: +49 2514112-165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.