Scheitelbehälter in Tiefenhäusern, Gemeinde Höchenschwand
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höchenschwand
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79862
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoechenschwand.de
Abschnitt II: Gegenstand
Scheitelbehälter in Tiefenhäusern, Gemeinde Höchenschwand
Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Scheitelbehälters zur sicheren Trinkwasserversorgung in Tiefenhäusern, Gemeinde Höchenschwand.
Eine ausführliche Projektbeschreibung liegt den Unterlagen bei (Projektvorgaben, Lageplan, Projektablauf, Schema Wasserversorgung Höchenschwanderberg).
Tiefenhäusern, Gemeinde Höchenschwand
Folgende Objekte nach HOAI sollen Planungsgegenstand werden:
Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Vermessungsleistungen, geotechnische Untergrunderkundung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Generalplanungsleistung zum Neubau Scheitelbehälter Tiefenhäusern in der Gemeinde Höchenschwand. Aufgrund der Vielzahl von klein- und großskaligen Objekt- und Fachplanungen und deren Verknüpfungen, wird keine losweise Vergabe angestrebt. Auch sind die geforderten Planungsleistung nicht immer eindeutig einem Leistungsbild nach HOAI zuzuordnen.
Planungsphase: Ca. Mai 2023 bis ca. April 2025 -
Bauphase: Ca. April 2025 bis ca. Juli 2027
Die Grobkostenermittlung der Baukosten liegt bei ca. 4,5 Mio. € netto (ohne Baunebenkosten).
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren nach §14, §17 VgV Abschnitt 2 in Zusammenhang mit §74 VgV Abschnitt 6 mit einer Auswahlphase (Teilnahmewettbewerb) und einer Vergabephase (Verhandlungsphase).
Der Generalplaner soll folgende HOAI-Leistungen übernehmen können:
a.) Für Ingenieurbauwerke (hier: Behälter- und Leitungsbau, inkl. örtliche Bauüberwachung)
§ 43 HOAI 2021 / Ingenieurbauwerke
b.) Für Statisch-konstruktive Bearbeitung (hier: Behälterbau, inkl. ingenieurtechnische Kontrolle und Nachweis Erdbebensicherheit)
§ 51 HOAI 2021 / Tragwerksplanung
c.) Technische Ausrüstung - Elektroinstallationen / Starkstromanlagen (hier: Nieder- und Mittelspannung, EMSR-Techink, Hydraulik)
§ 55 HOAI 2021 / Anlagengruppe 4
d.) Technische Ausrüstung – Hydraulische Anlagen
§ 55 HOAI 2021 / Anlagengruppen 7.2 oder 8
e.) Geotechnische Untergrunduntersuchung (hier: Baugrundgutachten)
Anlage 1 HOAI 2021 / Anlage 1.3 Geotechnik
f.) Vermessungsleistungen (hier: Entwurfsvermessung und Bauabsteckung)
Anlage 1 HOAI 2021 / Anlage 1.4 Ingenieurvermessung
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanervertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen (ausschließlich über die Vergabeplattform) zu den Bewerbungsunterlagen ist der 09.01.2023. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 11.01.2023.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Höchenschwanderberg ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über Generalplanungsleistungen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.