Generalunternehmerleistungen Neubau Sporthalle, Abriss Bestandsturnhalle und Errichtung Außenanlagen der Willy- Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch, Köln-Höhenhaus, im Schulbaumaßnahmenpaket Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0002-266-1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistungen Neubau Sporthalle, Abriss Bestandsturnhalle und Errichtung Außenanlagen der Willy- Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch, Köln-Höhenhaus, im Schulbaumaßnahmenpaket
GU-Leistung: Neubau der Sporthalle mit Außenanlagen und Abbruch der alten Turnhalle, Willy-Brandt Gesamtschule, Im Weidenbruch 214
51061 Köln Nordrhein-Westfalen
Der Rat der Stadt Köln hat mit seinem Beschluss vom 04.04.2017 zur Vorlagen-Nummer 0864/2017 die Verwaltung mit der Durchführung
eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel beauftragt, die näher bezeichneten 15 Schulbaumaßnahmen an 11
Schulstandorten durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der Beschluss und
die Vorlage hierzu sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehbar.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Generalunternehmerleistungen für den Neubau der Sporthalle, den Abriss
der Bestandsturnhalle und die Errichtung der Außenanlagen der Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch, Köln-Höhenhaus. Zu vergeben
sind alle Bauleistungen bis zur schlüsselfertigen Errichtung auf Grundlage der Entwurfsplanung, die teilweise bereits den
Anforderungen einer Ausführungsplanung entspricht und der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB).
Einzelheiten zum Inhalt der zu vergebenden Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Bieterleitfaden, zu entnehmen.
Um den derzeit teils erheblichen Schwankungen der Preise von Bauprodukten zu begegnen und dem Auftragnehmer diesbezüglich
nicht das alleinige Risiko aufzubürden, wird hinsichtlich der Vergütung vertraglich eine Preisgleitklausel vereinbart.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer
b)Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
c)Aktuelle und qualifizierte Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers.
Die Nachweise zu a) - c) dürfen zum Zeitpunkt des Zugangs des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Ausländische Bieter haben zu a) - c) gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
d)Eigenerklärung dazu, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht bestehen
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finan-ziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die Nachweise zu a) - d) vorzulegen.
Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung (VHB 236) der jeweiligen Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit geplant ist, nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieses Unternehmens jeweils zur Verfügung stehen.
a) Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassenden Betriebshaftpflichtversicherung (bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied).
b) Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen ausgeführten Aufträgen.
Hinweis: Soweit sich der Bieter zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungskriterien auf die Kapazitäten eines
dritten Unternehmens beruft (Eignungsleihe gemäß § 6d EU Absatz 2 VOB/A) verlangt die Stadt Köln gemäß der genannten Norm
die gemeinsame Haftung des Bieters und des dritten Unternehmens für die Auftragsausführung. Eine entsprechende Erklärung
des dritten Unternehmens zur Übernahme der gemeinsamen Haftung ist dem Angebot beizufügen.
c) Preisblatt/Aufgliederung Angebotssumme
d) Formblatt Wartungskosten
e) Angaben zur Preisermittlung entsprechend EFB-Blatt 221 oder 222 (nach Wahl des Bieters)
f) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (VHB 235)
g) Aussagekräftige Urkalkulation mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die Einzelpreise sowie die Aufteilung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, sonstigen Kosten und Nachunternehmerleistungen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten (Urkalkulationen, die in Papierform eingereicht werden, sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen)
Zu a) Deckungssumme pro Versicherungsjahr für Personenschäden in Höhe von 5 Millionen € und für Sach-, Vermögens- und
sonstige Schäden in Höhe von 5 Millionen €. Für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres muss die Deckungssumme
jeweils das Zweifache der oben genannten Summen betragen (zweifach maximiert). Alternativ ist eine Eigenerklärung, dass eine bereits
bestehende Betriebshaftpflichtversicherung im Fall des Zuschlags entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der
geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied).
Zu b) Mindestumsatzsumme (Gesamtumsatz) 22 Millionen € pro Jahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer
Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
a) Der Bieter hat Referenzobjekte anzugeben: Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (Angabe Bauvorhaben, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen).
Die Projekte dürfen nicht vor 2013 begonnen sein und müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist an den Nutzer übergeben
sein. Referenzen sind als Eigenerklärung einzureichen. Eine Bescheinigung des Auftraggebers durch Unterschrift oder als separates
Referenzschreiben ist wünschenswert, aber keine Mindestanforderung. Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien
insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis muss nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln geführt
werden.
b) Der Bieter hat die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte anzugeben.
c) Aussagekräftige Angaben in Form einer schriftlichen / grafischen Darstellung zu den weiteren Zuschlagskriterien (neben dem Preis):
-Qualität des angebotenen Terminplans
-Qualität der angebotenen Planung der Baustelleinrichtung und Baustellenlogistik
Zu a) Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, davon mindestens ein GU-Projekt mit mindestens 25 Millionen
Euro Auftragssumme netto und mindestens ein Projekt Neubau/Sanierung einer Bildungseinrichtung oder eines vergleichbaren
Projektes.
Zu b) Die Mindestbeschäftigtenzahl (Gesamtzahl) beträgt 30 Vollzeitarbeitskräfte pro Jahr. Die jährliche Mindestbeschäftigtenzahl kann bei einer
Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot hat der Bieter zusätzlich die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nach Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 und der EU-Verordnung
2022/576 auszufüllen und einzureichen. Das Formular ist Bestandteil der zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der
Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss
des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der EU
VI.4.4) Stelle, die
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html